Eine Wohnsiedlung in Stuttgart Foto: dpa

639,59 Millionen Euro wurden seit 2010 im Südwesten für die Förderung des Wohnungsbau ausgegeben. Doch 460 Kommunen können nicht genau nachweisen, was mit dem Geld gemacht wurde. Nun soll eine Mitarbeiterin im Wirtschaftsministerium Abhilfe schaffen. Eigentümervertreter üben scharfe Kritik.

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg gibt Hunderte Millionen Euro für die Förderung des Wohnungsbaus aus – 639,59 Millionen seit 2010 genauer gesagt. Doch was geschieht mit diesem Geld eigentlich? Das wollte das Wirtschaftsministerium im Herbst vergangenen Jahres offenbar selbst herausfinden. Es wurde eine Befragung von 1100 Kommunen im Land durchgeführt. 460 Städte und Gemeinden haben im Rahmen dieser Datenerhebung „unplausible Rückmeldungen“ abgegeben. Doch was bedeutet das eigentlich? Auf Anfrage erklärt eine Sprecherin des Ministeriums: Eine unplausible Meldung liege etwa vor, „wenn eine Gemeinde keinen Sozialwohnungsbestand meldet, obwohl dort Fördermittel ausgereicht und noch nicht zurückgezahlt wurden“. Der Verdacht liegt nahe, dass Fördermittel versickert sein könnten.

So viel war bislang bereits bekannt. Doch nun wird herbe Kritik am Ministerium laut. Der Grund ist die Art und Weise, wie das Ministerium die 460 unplausiblen Meldungen der Kommunen aufklären möchte. Man habe zu diesem Zwecke eine Konzeption erarbeitet, heißt es aus dem Ministerium. Und: „Diese Konzeption beinhaltet auch eine Intensivierung der Fachaufsicht.“ Man wolle zwei neue Mitarbeiter einstellen. Auf Anfrage, wie groß der Personalstamm aktuell, also nach Einstellung des ersten der beiden neuen Mitarbeiter sei, lautet die Antwort: „Beim Wirtschaftsministerium als oberster Fachaufsichtsbehörde ist mit dieser Überprüfung derzeit eine Mitarbeiterin befasst.“

Diese Art der Aufklärung von sage und schreibe 460 unplausiblen Meldungen löst nun bei Vertretern von Immobilieneigentümern herbe Kritik aus. „Es kann nicht sein, dass Fördermittel ausbezahlt werden und wir nicht wissen, was damit gemacht wurde“, erklärt Ottmar Wernicke, Geschäftsführer von Haus und Grund Württemberg. „Für mich ist das ein Skandal.“

Ein Problem der kleinen und mittleren Gemeinden

Ottmar Wernicke geht zudem davon aus, dass der Aufwand enorm hoch sein wird, die – wie er es nennt – „kryptischen oder komplett verweigerten Antworten der 460 Kommunen“ aufzuklären. „Die großen Städte im Land haben ihre Bestände an geförderten Wohnungen im Griff. Daher glaube ich, dass es sich vornehmlich um Probleme in den kleinen und mittleren Gemeinden handeln könnte“, erklärt Wernicke weiter.

Eine Recherche unserer Zeitung bestätigt diesen Verdacht. Demnach befinden sich allein in den fünf größten Städten des Landes (Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Karlsruhe und Heidelberg) satte 29 406 sozial gebundene Wohnungen. Die Datenerhebung des Landes aus dem vergangenen Herbst hat ergeben, dass der Bestand im gesamten Südwesten bei rund 58 000 sozial gebundenen Wohneinheiten liegt. Auf Anfrage kann jede dieser fünf Großstädte detailliert angeben, wie Bezug und Belegung der subventionierten Wohneinheiten geregelt sind – häufig werde die Vergabe der fraglichen Wohnungen durch einen Abgleich etwa mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen.

Das bedeutet, dass die Aufklärung der unplausiblen Meldungen bedeuten wird, sich mit einer großen Zahl an Einzelfällen in kleinen und mittleren Kommunen zu befassen. Das scheint auch dem Ministerium klar zu sein: „Der Zeitaufwand für die Überprüfung unplausibler Meldungen der Gemeinden zum sozial gebundenen Wohnungsbestand ist sehr unterschiedlich“, erklärt die Sprecherin. Und: In diese Überprüfung seien mehrere Stellen eingebunden, zwischen denen Abstimmungsbedarf bestehe. „Abstimmungsbedarf und Zeitaufwand entstehen im weiteren Verfahren natürlich auch bezüglich einer Aufarbeitung der Wohnungsbindungskartei sowie bei der Einleitung entsprechender Maßnahmen“, erklärt die Sprecherin weiter.

Angesprochen auf die Konsequenzen, wenn geförderte Wohnungen nicht korrekt belegt sind oder Fördermittel nicht dem eigentlichen Zweck entsprechend verwendet werden, erklärt das Ministerium: Man werde „Maßnahmen einleiten, um eine ordnungsgemäße Belegung des Wohnraums durch Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins wiederherzustellen, oder Geldleistungen als Ausgleich für Bindungsverstöße erheben.“

Wie hoch die Summe an Steuergeld aber schlussendlich ist, welches nicht dem ursprünglichen Zweck entsprechend – also für den geförderten Wohnungsbau – verwendet wurde, lässt sich nach Aussage des Ministeriums derzeit nicht abschätzen. „Ohne eine nähere Überprüfung der Rückmeldungen und der Wohnungsbestände im Detail können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei Aussage zu Versäumnissen einzelner Gemeinden treffen“, so die Sprecherin.