Papierakten soll es in ferner Zukunft nicht mehr geben. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eigentlich sollte die sogenannte E-Akte von Januar 2022 an Arbeitsprozesse in Behörden beschleunigen. Doch der Termin kann bei weitem nicht eingehalten werden. Woran liegt das?

Stuttgart - Von Januar 2022 an dürfen die Mitarbeiter in der Landesverwaltung keine Papierakten mehr nutzen. Sie müssen mit der elektronische Akte, der sogenannten E-Akte, arbeiten. So ist es im E-Government-Gesetz des Landes verankert. Doch schon jetzt ist nach Informationen unserer Zeitung klar: Bis die Arbeitsplätze mit der neuen Software ausgerüstet und alle Nutzer geschult sind, dauert es mindestens zwei Jahre länger.

Das Ressort von Innenminister Thomas Strobl (CDU), das für die Digitalisierung und die Einführung der neuen landeseinheitlichen E-Akte zuständig ist, bestätigte, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Das bedeute, dass eine Gesetzesänderung notwendig werde.

Der Grund für die Verzögerung sei, dass das Projekt „erheblich ausgeweitet“ werde. Die Polizei bekomme – anders als zunächst geplant – auch eine elektronische Ermittlungsakte, dadurch verdoppele sich die Zahl der künftigen Nutzer nahezu – von 30 000 auf 57 000 . „Wir kleckern jetzt nicht, sondern klotzen und machen eine große Lösung. Das kostet etwas mehr Zeit, ist aber richtig“, sagte Strobl.

Pilotphase beginnt im September 2019

Der Christdemokrat betonte, dass die Unternehmen in der inzwischen abgeschlossenen Ausschreibung gesagt hätten, es sei „zu ambitioniert“, was man vorhabe – das sei weder technisch noch organisatorisch leistbar. Laut seinem Ministerium soll im September 2019 die Pilotphase beginnen. An ihr nehmen unter anderem das Innen- und das Justizministerium sowie die Polizei in Ulm teil. Der Beginn für die flächendeckende Verteilung der Software für die elektronischen Akte ist für Sommer 2020 geplant.

Weil die E-Akte für Behörden und Mitarbeiter eine große Umstellung bedeute, könne man Unwägbarkeiten nicht prognostizieren. „Eine so fundamentale technische, organisatorische und auch kulturelle Transformation der öffentlichen Verwaltung lohnt sich“, sagte Strobl. Sie könne aber „nicht mit der Brechstange durchgesetzt werden“. Deshalb werden Papierakten zunächst parallel erhalten bleiben

Die E-Akte soll Arbeitsabläufe in den Behörden beschleunigen. Davon – und von anderen geplanten digitalen Verwaltungsdienste – sollen am Ende vor allem Wirtschaft und Bürger profitieren.