Das ist der aktuelle Status des Sudanesen, der zu seiner Familie geflüchtet ist. Foto: dpa

Ein 40-jähriger Sudanese kommt ohne Visum und Pass nach Deutschland, um bei seiner Familie sein zu können. Menschlich ist das nachvollziehbar, aber er hat dennoch gegen geltendes Recht verstoßen. Das Verfahren gegen ihn wird gegen eine Arbeitsauflage eingestellt.

Esslingen - Der sehnliche Wunsch, bei seiner Frau und seinem Sohn in Deutschland zu sein, war für den 40-jährigen Sudanesen stärker als seine Geduld, auf ein Visum zur legalen Einreise zu warten. Das brachte ihm einen Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise ein, gegen den er Einspruch einlegte und deshalb jüngst vor dem Amtsgericht Esslingen erscheinen musste. Der Fall zeigt, dass das Ausländergesetz kompliziert sein kann. Und er zeigt außerdem, dass sich Rechtsstaatlichkeit und menschliche Schicksale mitunter konträr gegenüber stehen.

Nach der Verhandlung gilt der 40-Jährige zumindest nicht als vorbestraft, wenngleich er im Mai 2017 illegal in Deutschland angekommen war. Der Vorsitzende Richter und Amtsgerichtsdirektor Andreas Arndt hat das Verfahren gegen eine Auflage von 40 Stunden gemeinnützige Arbeit eingestellt. Er hat die Notlage des 40 Jahre alten Mannes aus dem Staat im Nordosten Afrikas durchaus erkannt.

Der Sohn kam in Deutschland zur Welt

Dieser hatte im Mai 2013 eine Äthiopierin im Sudan nach einem religiösen Ritus geheiratet. Diese Eheschließung wird hierzulande nicht anerkannt, weshalb er in Deutschland als ledig gilt. Seine Frau reiste kurz nach der Heirat aus und flüchtete nach Deutschland, wo auch der gemeinsame Sohn zur Welt kam.

Der Mann wollte unbedingt zu seiner Familie, weshalb er im Februar 2014 bei der deutschen Botschaft in der sudanesischen Hauptstadt Khartum ein Visum beantragte und seinen Reisepass hinterlegte. Zudem habe er sich einem DNA-Test unterziehen müssen, mit dem in Deutschland abgeglichen worden sei, ob es sich bei dem Kind tatsächlich um seinen leiblichen Sohn handle. Sein Ansinnen wurde im November 2016 abgelehnt, weil er an dem Verfahren „nicht mitgewirkt“ habe, wie es offiziell hieß. Doch das konnte er offenbar auch nicht mehr, denn zu dieser Zeit war er nicht mehr im Land, sondern hatte sich bereits auf den Weg nach Europa gemacht – ohne Visum und ohne Ausweispapiere.

Der Druck sei groß gewesen, sagt er. Denn mehrfach sei er nach dem Verlassen der Botschaft – dort nahm er mehrere Termine wahr – von den sudanesischen Sicherheitsbehörden festgenommen und jeweils mehrere Wochen inhaftiert worden. Im Gefängnis sei er auch misshandelt worden. Einen Grund dafür vermutet er darin, dass sein Name im Handy-Speicher seines Onkels aufgetaucht sei, der als Kritiker der sudanesischen Regierung gelte und unter anderem an einem Putschversuch beteiligt gewesen sei. Schließlich habe er sich für die Flucht entschieden, sich zunächst vor seinen Häschern versteckt und sei dann über Libyen und in der Folge mit dem Boot über das Mittelmeer nach Italien gelangt, erklärte der 40-Jährige.

Der 40-Jährige ist zurzeit nur geduldet

In Deutschland kam er schließlich Mitte Mai 2017 an und zog zu seiner Familie in eine Kommune im Kreis Esslingen. Sein Asylantrag wurde allerdings abgelehnt. Ob er in dem Verfahren angegeben hatte, im Sudan verfolgt worden zu sein, ließ sich vor Gericht nicht klären. Zurzeit lebt er mit einer Duldung in Deutschland. Es sei ihm seitens der Verwaltung der zuständigen Kommune signalisiert worden, dass sich diese verlängere, so lange er sich um seine Frau und seinen Sohn kümmere.

Der Vorsitzende Richter Andreas Arndt „kann nachvollziehen“, unter welchem Druck und unter welcher Gefahr der Mann sein Heimatland verlassen hat. „Aber aus rechtlicher Sicht“ habe er sich dennoch der unerlaubten Einreise schuldig gemacht.