Eigentlich verboten, im Westen toleriert: Der Eigentümer eines Grundstücks darf sein Auto im öffentlichen Raum vor der Einfahrt parken, solange er niemanden behindert. Foto: Leif Piechowski

Normalerweise ist das Parken vor Garagen und Hofeinfahrten im öffentlichen Straßenraum verboten. Im Stuttgarter Westen wird es allerdings toleriert – aus Parkraumnot.

Stuttgart - Eigentlich ist die Sache klar. „Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten“, steht in der Straßenverkehrsordnung. Dasselbe gilt für Garagen. Und zwar grundsätzlich, selbst wenn es sich um die eigene Garage oder die eigene Hofeinfahrt handelt: Sobald das Auto im öffentlichen Straßenraum vor der Garage oder Einfahrt parkt, begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit.

Insofern ist die Sache auch für Jürgen Ackermann klar. Der 70-Jährige wohnt in der Reinsburgstraße im Stuttgarter Westen und muss feststellen, „dass seit das Parkraummanagement eingeführt wurde, die Hofeinfahrt vor dem Haus, in dem ich wohne, regelmäßig zugeparkt wird“. Das kann so nicht angehen, findet er. Also meldet er die Parksünder immer wieder bei der Polizei. „Die wollen dann, dass ich ihnen das Autokennzeichen durchgebe“, so Ackermann. Dann würde die Polizei den Halter feststellen – und diesen dann entweder telefonisch kontaktieren oder zu Hause aufsuchen. Sie würden den Fahrzeughalter dazu auffordern, das Auto umgehend wegzufahren.

So schön, so gut. Aber Ackermann ist das nicht genug. „Ich kann nicht verstehen, dass die Parksünder keinen Strafzettel bekommen“, sagt er empört. Das ist zumindest seine Erfahrung. Dabei sei der Aufwand, den die Polizei betreibe, um den Halter ausfindig zu machen, immens: „Und das geht auf Kosten der Allgemeinheit.“

Ein Versuch, den Westen zusätzlich zu entlasten

Joachim Elser, der Leiter der Stuttgarter Verkehrsüberwachung, weiß um die zugeparkten Garagen und Hofeinfahrten, die im gesamten Stadtbereich immer wieder für Ärger sorgen. Dennoch, sagt er, sei diese Problematik im Stuttgarter Westen noch einmal ein spezielles Thema: „Denn im Westen gestatten wir es Eigentümern, vor ihren Garagen und Hofeinfahrten zu parken – zumindest solange sie niemanden beeinträchtigen.“ Dass sei der Parkplatznot in diesem Stadtbezirk geschuldet, der man seit März 2011 durch das Parkraummanagement Herr zu werden versucht. „So versuchen wir, den Westen zusätzlich zu entlasten“, sagt Elser.

So stünden im Stuttgarter Westen seit der Einführung der neuen Parkregeln tatsächlich mehr Autos vor Garagen und Einfahrten als im restlichen Stadtgebiet – und das sei auch erwünscht. Problematisch daran sei nur, dass es für die Polizei nicht ersichtlich ist, welches Auto dort rechtmäßig steht. Erreicht die Polizei nun eine Beschwerde – wie etwa von Ackermann –, müssten die Beamten erst einmal überprüfen, ob das Auto dort rechtmäßig steht, das heißt, ob die Garage oder Einfahrt dem Fahrzeughalter gehört beziehungsweise ob das Auto einem Familienmitglied oder Freund des Grundstücksbesitzers zuzuordnen ist. Wenn dem so ist, wird das Fahrzeug – im Westen zumindest – nicht abgeschleppt.

Verwarnung per Post

Andernfalls, so Jörg Kurowski, Pressesprecher der Polizei , fordere man den Halter aus Gründen der Zeitersparnis meist telefonisch dazu auf, dass Auto sofort wegzufahren. Nur wenn man den Fahrzeughalter telefonisch nicht erreiche, suche man ihn persönlich auf. Abschleppen ließe die Polizei nur, wenn all diese Optionen nichts bewirkten – und wenn eine konkrete Verkehrsbehinderung vorliege.

Kurowski widerspricht jedoch Ackermanns Aussage, dass die Fahrzeughalter keine Verwarnung erhielten. Zwar sei es richtig, dass den Beamten das sogenannte Opportunitätsprinzip die Möglichkeit an die Hand gebe, es auch mal bei einer mündlichen Verwarnung zu belassen. Aber das seien eben nur Ausnahmen. „Schließlich sollen alle Bürger gleich behandelt werden“, so Kurowski.

Es sei so, dass ein Halter, wenn er telefonisch dazu aufgefordert worden sei, sein Auto zu entfernen, eine Verwarnung per Post erhalte. Und auch wenn man den Halter zu Hause aufsuche, überreiche man die Verwarnung dem Fahrzeughalter in der Wohnung und klemme sie nicht an die Windschutzscheibe des Autos. So könne bei Außenstehenden schon der Eindruck entstehen, dass gar keine Verwarnung ausgesprochen werde.