Ein Jäger klagt gegen die Höhe der städtischen Gebühr für Waffenkontrollen. Foto: dpa-Zentralbild

Ein Jäger und Sportschütze aus Stuttgart klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt. Er sagt, 154,80 Euro für die Kontrolle seiner vier Waffen bei ihm in der Wohnung seien viel zu viel.

Stuttgart - 154,80 Euro für eine Kontrolle, die bei ihm weniger als fünf Minuten gedauert habe? Zu viel, sagt ein Mann aus Stuttgart, der vier registrierte Jagdwaffen zu Hause aufbewahrt. Zu viel auch, weil es bei der sogenannten verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Kontrolle seiner Waffen keine Beanstandungen gegeben habe. Deshalb klagt der Mann vor dem Verwaltungsgericht (VG) gegen die Stadt Stuttgart. Die 5. Kammer des VG befasst sich nicht zum ersten Mal mit dieser Materie.

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen in Häusern und Wohnungen registrierter Waffenbesitzer waren im Sommer 2009 im Paragraf 36 des Waffengesetzes festgeschrieben worden. Grund für diese Verschärfung des Waffenrechts war der Amoklauf von Winnenden und Wendlingen, bei dem ein 17-jähriger Schüler 15 Menschen erschossen hatte – mit einer Waffe seines Vaters, die unverschlossen im Kleiderschrank lag. Gegen diese Kontrollen klagten bundesweit mehrere Jäger und Sportschützen. Sie verloren. Die Kontrollen seien rechtens, so die Gerichte, unter anderem auch das Verwaltungsgericht Stuttgart. In anderen Verfahren ging es, wie auch jetzt im aktuellen Fall, dann um die Höhe der Gebühren, die zum Beispiel die Stadt Stuttgart für die Aufbewahrungskontrollen erhebt.

Stadt änderte Gebührenordnung

Die Stadt hatte im August 2013 just vor der 5. Kammer des VG krachend Schiffbruch erlitten. Zwar stellte die Kammer unter Vorsitz von Richter Walter Nagel erneut fest, dass besagte Kontrollen rechtmäßig seien. Die damaligen Gebühren der Stadt zwischen 210 und 420 Euro seien allerdings „mangelhaft kalkuliert“, so Richter Nagel. Allein die 90 Minuten für die Vor- und Nachbearbeitung einer Waffenkontrolle seien zu hoch angesetzt. Daraufhin änderte die Stadt im Juli 2014 ihre Gebührenregelung für die rund 3000 Waffenbesitzer in Stuttgart und deren 17 000 Jagd- und Sportwaffen. Seither gilt ein Grundbetrag von 126,90 Euro pro Kontrolle inklusive einer Waffe. Für jede weitere Waffe werden 9,30 Euro erhoben. Macht 154,80 Euro bei dem jetzigen Kläger.

Stuttgart ist ein teures Pflaster für Waffenbesitzer

Der Jäger und Sportschütze argumentiert, der angesetzte Stundensatz für die kontrollierenden Mitarbeiter der Stadt von knapp über 70 Euro sei zu hoch. Die Stadt Tübingen lege hier nur 52 Euro zugrunde. „Da stimmt irgendetwas nicht“, sagt Clemens Hons, der Anwalt des Klägers. Außerdem dürften sogenannte Leerfahrten, wenn also ein Waffenbesitzer zuhause nicht angetroffen werde, nicht in die Kalkulation einfließen. Und die Vor- und Nachbearbeitungszeit von je 30 Minuten sei auch zu lang. Fünf Minuten kalkulieren die städtischen Mitarbeiter für die Kontrolle einer Waffe. „Das ist in zwei Minuten zu machen“, sagt der Kläger. Schließlich: Die Kontrolle von Waffen in Wohnungen und Häusern sei im öffentlichen Interesse. Also müsse die Allgemeinheit bei der Finanzierung der Waffenkontrollen stärker herangezogen werden, was die Gebühr für den einzelnen Waffenbesitzer sinken lassen würde.

Tatsächlich ist die Landeshauptstadt ein eher teures Pflaster für Waffenbesitzer. In den Kommunen, für die beispielsweise das Landratsamt Rems-Murr zuständig ist, werden 64,50 Euro Grundgebühr inklusive einer Waffe fällig. Jede weitere Waffe schlägt mit 2,87 Euro zu Buche. Das Urteil des Verwaltungsgericht in Sachen Waffenkontrollgebühren der Stadt Stuttgart wird für kommenden Donnerstag erwartet.