Nur noch „Härtefälle“ sollen im Studentenwohnheim im Rupert-Mayer-Haus wohnen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der Betreiber eines katholischen Studentenwohnheims in der Stuttgarter Innenstadt hat die Bewohner aufgefordert, die Zimmer zu räumen und zu den Eltern heimzukehren. Einem Bewohner erteilte man kurzerhand Duschverbot und drohte mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Stuttgart - In der vergangenen Woche staunten die Bewohner des Rupert-Mayer-Hauses nicht schlecht: Der Hausmeister forderte sie auf, so schnell wie möglich das Studentenwohnheim zu verlassen und zu den Eltern heimzukehren. Noch am selben Tag folgte eine schriftliche Anweisung des Betreibers – der Diözese Rottenburg-Stuttgart – an die 60 Bewohner. Begründung für die ungewöhnliche Maßnahme: In einem Studentenwohnheim mit Gemeinschaftsküchen und -duschen lasse sich ein Infektionsrisiko „nicht mehr vernünftig minimieren“.

Wer weiterhin dort wohnen wolle, müsse in einem schriftlichen Antrag „nachvollziehbar und überzeugend“ begründen, weshalb eine Heimfahrt nicht möglich sei, heißt es in dem Schreiben. Ihnen macht der Betreiber strenge Auflagen: „Alle verbleibenden Studierenden dürfen keine Zusammenkünfte über zwei Personen bilden. Mindestabstände von zwei Metern sind strengstens einzuhalten, in der Küche ausschließlich auf Schichtweise zu essen und möglichst jeweils eine eigene Dusche zu benutzen. Bei Zuwiderhandlungen sehen wir uns leider gezwungen, die Polizei einzuschalten.“ Einem Bewohner, der weiterhin in seiner Gemeinschaftsdusche duschen wollte, erteilte der Hausmeister kurzerhand Duschverbot.

Diözesan-Justitiar: Wir wollten ein Maximum an Sicherheit

Bisher sei in dem Wohnheim kein bestätigter Infektionsfall bekannt und Partys hätten die Bewohner auch nicht veranstaltet, räumt Felix Hammer, Justiziar und Kanzler der Diözese Rottenberg-Stuttgart, auf Anfrage ein: „Wir wollten ein Maximum an Sicherheit. Unser Anliegen war, das Risiko zu minimieren und das Wohnheim auf eine möglichst geringe Belegung runterzudrücken – es war im Interesse der Studierenden.“ In dem Heim teilen sich acht bis zwölf Personen je zwei Duschen und eine Küche.

Und das Duschverbot? Das habe man nur einem Bewohner erteilt, der „partout nicht mitgemacht“ habe, so Hammer. „Wir haben ihm gesagt, er soll nicht duschen, damit sich’s nicht überträgt.“ Unserer Zeitung erklärte jener Bewohner, er vermisse eine rechtliche Grundlage für die Räumung. Und nicht nur er fragt sich nun, ob es dem Infektionsschutz dient, wenn die Wohnheimbewohner per Zug nach Hause fahren und dort mit weiteren Personen, womöglich ihren Eltern als Risikogruppe, in Kontakt kommen. Ein Protest ist bisher offenbar ausgeblieben – wohl auch deshalb, weil niemand riskieren wollte, sein günstiges Zimmer für 265 bis 285 Euro warm in der Stadtmitte zu verlieren.

Wegen der abgesagten Studienprüfungen und Präsenzveranstaltungen und der geschlossenen Bibliotheken wohnten derzeit ohnehin viele daheim, inzwischen gebe es nur noch 15 Bewohner, darunter eine Waise sowie Studierende aus dem Ausland. Da der widerspenstige Bewohner inzwischen ausgezogen sei, sieht Hammer sein Ziel erreicht. Ob die heimgefahrenen Bewohner ihre Miete zurückerhalten, wisse er noch nicht.

Studierendenwerk Stuttgart lässt WGs weiterhin zu

Beim Studierendenwerk Stuttgart, das 33 Wohnanlagen mit 6736 Wohnplätzen betreibt – darunter auch Zimmer in Flurgemeinschaften, Zweier- bis Zehner-WGs – gibt es solche Maßnahmen nicht. „In den WGs, die ja ein Haushalt sind, dürfen sich die Studierenden auch gemeinsam in ihrer jeweiligen WG-Küche aufhalten“, so Pressesprecherin Anita Bauer. Kontakte außerhalb sollen minimiert werden. „Da setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Bewohner“, so Bauer. Bisher sei kein bestätigter Coronafall bekannt. Im Falle einer Infektion entscheide das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen.