Die Gründer von The Hempany Dave Tjiok, Chris Veit, Lena Glässel,Laura Rothgang und Lars Müller (von links). Foto: /Hempany

Darf von „Milck“ die Rede sein, wenn es keine Milch ist? Darüber muss das Landgericht Stuttgart urteilen. Die Verhandlung, bei der die Argumente der Wettbewerbszentrale und eines veganen Start-ups aufeinander prallen, endet am Donnerstag mit der Vertagung.

Stuttgart - Nein, um „ein Bashing der Milchindustrie“ geht es ihnen nicht. „Wir wollen lediglich gleichberechtigt sein“, erklären die Gründerinnen und Gründer des Stuttgarter Hanf-Start-ups The Hempany. Ihre „Milck“, wie sie ihr veganes Produkt nennen, sei „kein Milchersatz, sondern eine vollwertige Alternative, die bewusst nur Menschen anspricht, für die tierische Produkte nicht in Frage kommen“. Stuttgarter Richter müssen nun urteilen, ob der Fantasienamen „Milck“ dem geschützten Begriff „Milch“ zu ähnlich und damit gegen die EU-Kennzeichnungsschutz-Verordnung verstößt. Die Wettbewerbszentrale geht gegen die Jungunternehmer vor. Am Donnerstag ist am ersten Verhandlungstermin das Verfahren vertagt worden. Mit der Entscheidung wird am 10. Februar 2022 gerechnet.

Anwalt des Start-up fordert, einen Sachverständigen zu beauftragen

„Darf der absolute Bezeichnungsschutz für Milchprodukte dadurch umgangen werden, dass man einfach einen Buchstaben austauscht?“, fragt Tudor Vlah von der Wettbewerbszentrale. Der Anwalt von The Hempany hat am Donnerstag den Antrag gestellt, einen Sachverständigen zu befragen. „Das Verkehrsgutachten bezieht sich auf das Verständnis von ,Milck’ im Kontext der Marketingverwendung als Kunstbegriff“, heißt es in dem Antrag.

Dave Tjiok, der Geschäftsführer von The Hempany, erklärte: „Die Verkündung der Entscheidung gibt uns den zeitlichen Rahmen, unseren Kampf für Milchalternativen im Markt fortzuführen. Es ist aus unserer Sicht glasklar, was man mit unserem Produkt in den Einkaufswagen legt: einen Hanfsamen-Drink.“ Dies mache der Slogan „Wir melken Hanfsamen statt Kühe“ klar, weshalb man nicht von Täuschung reden könne.