Wo beginnt strafbare Kinderpornografie? Diese Frage will die Staatsanwaltschaft Stuttgart klären. Foto: dpa

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will vor dem Hintergrund der Edathy-Affäre die Frage klären, wie mit Fällen im Grenzbereich der Kinderpornografie verfahren wird, die nicht eindeutig strafbar sind.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will vor dem Hintergrund der Edathy-Affäre die Frage klären, wie mit Fällen im Grenzbereich der Kinderpornografie verfahren wird, die nicht eindeutig strafbar sind. 

Stuttgart - Als Konsequenz aus der Edathy-Affäre hat sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft für ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit entsprechenden Fällen ausgesprochen, die im Grenzbereich der Kinderpornografie liegen. Man könne nicht einfach sagen, man sei bei Kinderpornografie nicht so zimperlich, sagte Behördenchef Siegfried Mahler am Mittwoch. Es müsse die Frage geklärt werden, wie mit Fällen verfahren wird, die nicht eindeutig strafbar seien. Mahler will sich da mit den anderen Behördenchefs in Württemberg und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft zusammensetzen.

Gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) aus Niedersachsen wird wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischen Fotos ermittelt. Er hat eingeräumt, Nacktbilder von Jugendlichen im Internet erworben zu haben. Er bestreitet aber, dass darunter illegales Material war.

Die Ermittler in Stuttgart haben weiter eine hohe Arbeitsbelastung. Im vergangenen Jahr wurden 102 212 neue Verfahren gezählt, wie Mahler mitteilte. Es sei das achte Jahr in Folge, in dem die Zahl der neuen Fälle die Marke von 100 000 überschritten habe. Infolge der starken Belastung seien im vergangenen Jahr insgesamt 9,9 Prozent weniger Verfahren erledigt worden als 2012. Damals hatte es insgesamt 101 267 neue Verfahren gegeben. Die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Landeshauptstadt ist die größte im Südwesten.