Das Stuttgarter Arbeitsgericht hatte die Betriebsratswahl bei Porsche am Standort Zuffenhausen im April für unwirksam erklärt. Nun haben sowohl Porsche als auch der Betriebsrat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Die Hintergründe.
Der juristische Streit um die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen geht weiter. Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat legten Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Arbeitsgericht Stuttgart ein, welches die Wahl im April für unwirksam erklärt hatte, wie eine Unternehmenssprecherin am Freitag mitteilte.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung war, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen. Nun muss sich das Landesarbeitsgericht mit dem Fall befassen.
Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten
So lange die Entscheidung der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Betriebsrat im Amt. Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Für all diese Punkte hatte das Arbeitsgericht aber keine Anhaltspunkte gesehen. Es habe keine Manipulationen und keine Ungereimtheiten gegeben. Solche Anfechtungsgründe seien nicht erkennbar gewesen.
Wegen einer ähnlichen Konstellation mit einer weit entfernten Betriebsstätte hatte das Arbeitsgericht bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt. Das Verfahren ging danach über mehrere Jahre durch die Instanzen.