Die Stuttgarter Schulderklärung der Protestanten jährt sich zum 75. Mal. Sie ist ein konfessionsübergreifender Appell, Unrecht nicht zuzulassen, kommentiert Jan Sellner, Leiter der Lokalredaktion.
Stuttgart - Unweit der Markuskirche im Stuttgarter Süden befinden sich zwei Stolpersteine. Sie erinnern an Martha und Wolf Lomnitz. Zwei von Millionen Opfern des Nationalsozialismus. Die Zivilgesellschaft, die damals in weiten Teilen eine Kriegsgesellschaft war, hat es nicht verhindert, dass sie und andere, herabgewürdigt und ausgegrenzt, schließlich deportiert und um ihr Leben gebracht wurden. Auch die evangelische Kirche nicht. Wenige, wie der am 9. April 1945 hingerichtete evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer, haben den Mut und die Entschlossenheit aufgebracht, „dem Rad in die Speichen zu fallen“.
Diese Tatsache mündete heute vor 75 Jahren, am 18./19 Oktober 1945, in die von den Theologen Hans Christian Asmussen Otto Dibelius und Martin Niemöller verfasste Stuttgarter Schulderklärung. „Wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben“, heißt es in dem Papier, das damals in eben jener, unzerstört gebliebenen Markuskirche verlesen worden ist. Es sollte der evangelischen Kirche die Rückkehr in den Ökumenischen Rat der Kirchen ermöglichen – was es auch tat.
Es gilt den Anfängen zu wehren, die teils schon keine Anfänge mehr sind
So wegweisend dieses Eingeständnis war, so unverständlich erscheint bis heute, dass die Verfolgung und Vernichtung der Juden und der Sinti und Roma darin nicht erwähnt worden sind. Am Wissen lag es nicht. Zu den Unterzeichnern gehörte auch der württembergische Landesbischof Theopil Wurm, der 1943 in einem Brief an Hitler die Verfolgung und Vernichtung der „nichtarischen“ Bevölkerung beklagt hatte. Es bleibt die Frage: Warum hat man auch in der Stuttgarter Schulderklärung nicht mutiger bekannt?
Gleichwohl stellt die Erklärung eines der wichtigsten Signale dar, die von Stuttgart ausgegangen sind. 75 Jahre später daran zu erinnern, wie am Sonntag in einem Gedenkgottesdienst in der Markuskirche geschehen, ist nicht nur aus einem historischen Interesse heraus wichtig, sondern hoch aktuell. Die Schulderklärung enthält den zeitlosen Auftrag, gegen Antisemitismus und Rassismus und für die Würde jedes einzelnen Menschen einzutreten, wie es der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm und Landesbischof Frank Otfried July formulierten. Es gilt den Anfängen zu wehren, die teils schon keine Anfänge mehr sind, wie die Zunahme antisemitischer Straftaten zeigt.
Niemand vermag mit Sicherheit zu sagen, wie man selber damals reagiert hätte. Gestützt auf das Grundgesetz sollte es heute ungleich leichter fallen, die Stimme zu erheben und dem Hass Schranken zu setzen – unabhängig von der Konfession.
jan.sellner@stzn.de