Das Finanzgericht in Stuttgart hat Bilanz gezogen Foto: dpa

Dank Elster können die Richter in Stuttgart und Freiburg die Zahl der Altprozesse deutliche verringern. Doch fürs Durchschnaufen ist es noch zu früh.

Stuttgart - Gleich vorweg: Mit dem als „diebisch“ verschrienen Vogel hat es rein gar nichts zu tun. „Elster“ steht für Elektronische Steuererklärung – kein Wortwitz beabsichtigt. Während diese technische Neuerung bei einigen erzwungenen Nutzern verhasst ist und sie lieber weiter zum guten alten Formular greifen würden, können die Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg dankbar sein. Nicht zuletzt dank Elster ist die Zahl der neuen Prozesse im vergangenen Jahre deutlich gesunken.

„Die elektronischen Veranlagungen gehen oft ohne persönliche Kontrollen durch. Deshalb gibt es auch weniger Grund zum Klagen“, bilanzierte Artur Weckesser, Präsident des Finanzgerichts, jetzt in Stuttgart. An einer Vereinfachung des Steuerrechts könne es seiner Meinung nach kaum liegen, dass die Zahl der Eingänge von 4015 im Jahr 2014 auf 3677 im Jahr 2015 gesunken sei, setzte er schmunzelnd hinzu. Das Steuereinkommen steige trotzdem.

Altverfahren deutlich reduziert

Dank der Entlastung, die einen bundesweiten Trend widerspiegele, konnten die 48 Richter die Zahl der mehr als drei Jahre alten Verfahren von 149 auf 85 senken, machte Weckesser deutlich. Eine schöne Bilanz fürs Jubiläumsjahr: Das Finanzgericht ist im April 50 Jahre alt geworden.

Weckesser jubilierte aber nicht. Noch sei nicht klar, nach welchem System die Finanzbehörden in den kommenden Jahren kontrollieren würden, und was dann möglicherweise noch auf die Gerichte zukomme, sagte er. Betriebe sollten beispielsweise verstärkt geprüft werden. Trotzdem bleibt er entspannt. „Dass es auf Dauer mehr persönliche Steuerprüfungen gibt, ist eigentlich nicht vorstellbar. Dafür braucht es mehr Personal.“

In jüngster Zeit stand das Finanzgericht, das mit zehn Senaten in Stuttgart und vier in Freiburg für 65 Finanzämter im gesamten Land zuständig ist, vor einigen interessanten Entscheidungen. In einer ging es um Elster. Mit Urteil vom 23. März 2016 hat der 7. Senat entscheiden, dass Selbstständige mit mehr als 410 Euro Jahresgewinn die Steuererklärung auch dann in elektronischer Form einreichen müssen, wenn sie Bedenken bezüglich der Sicherheit von Internet-Datenübertragung haben. Selbst der Verweis auf Edward Snowden half dem Kläger hier nicht: Die Software sei zertifiziert, konkrete Sicherheitslücken seien nicht erkennbar, hieß es im Urteil. Zudem könne der Kläger seine Daten durch handelübliche Sicherheitssoftware zusätzlich schützen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schöffen-Entschädigungen sind steuerpflichtig

Zahlungen an Schöffen und andere ehrenamtliche Richter waren Streitgegenstand in einem anderen Verfahren. Das Gericht entschied gegen den klagenden ehrenamtlichen Richter, dass er seine Bezüge aus dem Ehrenamt als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuern muss. Er hatte zwischen 25 und 44 Euro je Stunde für Verdienstausfall und Zeitversäumnis erhalten. Die Revision ist nun beim Bundesfinanzhof unter Aktenzeichen IX R 10/16 anhängig.

Schlechte Karten hatte auch eine Kunstlehrerin und freischaffende Kunstmalerin mit ihrem Versuch, Museumsbesuche zur Hälfte steuerlich geltend zu machen. Das Gericht lehnte dies ab. Nur wenn die Museumsbesuche nahezu ausschließlich dienstlicher Natur seien, könnten die Kosten berücksichtigt werden. Eine Aufteilung sei schon deshalb nicht möglich, weil sich nicht festlegen lasse, wie groß der dienstliche und der private Teil genau seien.

Gutes Drittel der Klagen erfolgreich

Ein gutes Drittel der Klagen seien erfolgreich, machte Weckesser deutlich. Durch Urteil, Gerichtsbescheid oder Beschluss gingen 2015 nur 744 der insgesamt 4010 erledigten Verfahren zu Ende. Meist endeten sie einvernehmlich.

Die Geburtsstunde des Finanzgerichts Baden-Württemberg wird auf den 7. April 1966 datiert. Davor gab es nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst vier selbstständige, aber nicht wirklich unabhängige Finanzgericht in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Das neue landesweit zuständige Gericht startete zunächst mit Sitz in Karlsruhe. Von den sechs Senaten saßen drei in Stuttgart, zwei in Freiburg und einer in Karlsruhe. 1966 waren 1122 Streitsachen zu bearbeiten. Die Zahl der Senate erhöhte sich rasch. Durch das Verwaltungsstrukturgesetz wurde der Sitz schließlich 2005 nach Stuttgart verlegt und drei Jahre später der Standort Karlsruhe aufgelöst. Befasst sind die Senate mit Steuersachen, Kindergeld- und Zollfragen. Strafprozesse, etwa wegen Steuerbetrugs, fallen dagegen nicht in ihre Zuständigkeit.