Auch wenn anscheinend eine Justizbehörde einen Brief schickt, ist Vorsicht geboten. Foto: dpa

Wer dieser Tage einen Brief der Staatsanwaltschaft Frankfurt erhält, in dem von einem Haftbefehl die Rede ist, muss nicht ins Gefängnis – sollte aber dringend sofort die Polizei verständigen.

Stuttgart - Die Polizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche, mit der mutmaßliche Betrüger nun auch in der Landeshauptstadt versuchen, ihre Opfer um Geld zu bringen. Die Täter schicken den Personen Briefe zu, die einem offiziellen Haftbefehl nachempfunden sind. Diese Schreiben tragen als Absender die Adresse der Frankfurter Staatsanwaltschaft. In den Briefen stehe, dass der Adressat angeblich eine Geldstrafe von 28 500 Euro zu bezahlen habe – oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 950 Tagen verbüßen müsse. Angeboten wird, die Strafe durch eine Teilzahlung der angedrohten Geldstrafe abzuwenden. Den Grund für den Haftbefehl nennen die Betrüger wohlweislich nicht, sonst wäre die Masche wohl zu leicht zu durchschauen.

Drei Stuttgarter haben Post von den falschen Staatsanwälten bekommen

Drei Stuttgarter haben sich am Donnerstag bei der Polizei gemeldet, weil sie das Schreiben erhalten haben. Es seien in Stuttgart keine Fälle bekannt, in denen die Betrüger mit der Masche Erfolg gehabt hätten, sagt der Polizeisprecher Tobias Tomaszewski. Ganz neu sei die Methode nicht. „Das wird zurzeit bundesweit versucht“, fügt Tomaszewski hinzu. Ähnliche Fälle seien auch der Polizei in Hildesheim gemeldet worden. Auch dort sei in den Briefen als Absender die Frankfurter Staatsanwaltschaft aufgeführt gewesen.

Die Polizei rät, bei Geldforderungen extrem misstrauisch zu sein, schließlich müsste man von einem Strafverfahren mit einem solchen Strafmaß als Betroffener auch etwas wissen. Wer Zweifel habe, solle die Behörde kontaktieren – dabei aber niemals die im Schreiben genannte Telefonnummer benutzen. Außerdem solle man nichts auf ausländische Konten überweisen, wenn eine Forderung vermeintlich von einer deutschen Behörde stammt.