Das Rathaus in Stuttgart. Foto: PPfotodesign

Der Oberbürgermeister-Posten galt lange als das zweitwichtigste politische Amt im Lande nach dem des Ministerpräsidenten. Warum ist es wichtig? Weshalb sollte man das Wahlrecht wahrnehmen? Antworten zur OB-Wahl in Stuttgart.

Stuttgart - Noch zwei Tage bis zum Wahlsonntag. Dann dürfen die Stuttgarterinnen und Stuttgarter über die Besetzung eines Oberbürgermeister-Postens entscheiden, der lange als das zweitwichtigste politische Amt im Lande nach dem des Ministerpräsidenten galt. Warum ist es wichtig? Weshalb sollte man das Wahlrecht wahrnehmen? – Einige Antworten zur OB-Wahl in Stuttgart.

Lohnt sich der Job finanziell?
Eher nicht. Wer eine gute Qualifikation hat, kann in der freien Wirtschaft mutmaßlich mehr verdienen – obendrein steht man häufig nicht so im Rampenlicht und hat etwas mehr Freizeit. Beispiel 2009: Der scheidende Amtsinhaber Wolfgang Schuster erhielt da knapp 140.000 Euro im Jahr. Damit war er selbst im Konzern der Stadt Stuttgart mit ihren Beteiligungsunternehmen ziemlich abgeschlagen. Der Chef der Landesbank Baden-Württemberg lag nach Schätzungen über der 500.000-Euro-Marge, Flughafenchef Georg Fundel bei 311.000 Euro. Auch der Chef des städtischen Klinikums verdiente doppelt so viel wie Schuster.

Warum rentiert sich die Aufgabe vielleicht trotzdem?
Die Stelle ist gut für Menschen, die sich um die gemeinsame Sache der Menschen kümmern und eine aktive Rolle bei der Stadtentwicklung spielen wollen. Dann eröffnen sich für den Chef von etwa 20.000 Beschäftigten in Verwaltung und städtischen Eigenbetrieben gute Gestaltungsmöglichkeiten – wenn man die Verwaltung zu führen versteht und der Gemeinderat die Initiativen mitträgt.

Warum sollte man wählen?
Der OB oder die Oberbürgermeisterin nimmt im Idealfall die Interessen aller Bevölkerungsschichten und -gruppen wahr – auch die jedes Einzelnen. Deshalb ist es sinnvoll, sich für die Wahl des am besten geeigneten Bewerbers oder der tüchtigsten Bewerberin einzusetzen. Außerdem: Gehen viele zur Wahl, stärkt es dem oder der Neuen den Rücken. Wer aufgrund einer geringen Wahlbeteiligung durch verhältnismäßig wenige Wähler(innen) ins Amt kommt, startet womöglich sogar mit einer schweren Hypothek: mit dem Etikett, der oder die OB einer Minderheit zu sein. Beispiel 1996: Damals gingen weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten zur Wahlurne. Wolfgang Schuster erhielt im zweiten Wahlgang wiederum von weniger als der Hälfte der Wähler Rückendeckung.

Wie kann man am 7. Oktober mitwirken?
Zur Wahl stehen 13 Bewerber und eine Bewerberin. Jeder Wähler darf in dem Wahllokal, zu dem er durch die Wahlbenachrichtigungskarte von der Stadt gerufen wird, nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Wer keine der aufgeführten Personen überzeugend findet, kann am Ende des Stimmzettels auch den Namen einer Person eintragen, die er für geeignet hält. Diese Person könnte theoretisch auf den OB-Sessel gelangen, wenn sie von der Mehrheit der Wähler gewählt wird – was allerdings in Großstädten kaum geschehen wird.

Was tun, wenn man am 7. Oktober nicht wählen kann?
In solchen Fällen können Wahlberechtigte Briefwahl beantragen und in einigen speziellen Wahllokalen umgehend wählen. Im Statistischen Amt der Stadt Stuttgart, Eberhardstraße 39 im Schwabenzentrum in der Stadtmitte, dritter Stock, ist das noch bis 18 Uhr möglich. Wer früher Briefwahl beantragt hat und schon im Besitz der Unterlagen ist, muss sicherstellen, dass der Wahlbrief bis Sonntag, 18 Uhr, beim Statistischen Amt eingeworfen ist.

Wie kann man bei einem eventuellen zweiten Wahlgang am 21. Oktober mitentscheiden, wenn man verreist sein wird?
Wenn am 7. Oktober kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, wird am 21. Oktober erneut gewählt. Wer in der kommenden Woche verreist, hat vielleicht keine Chance zum Wählen mehr. Der Grund: Nach dem ersten Wahlgang beginnt wieder eine Bewerbungsfrist für Kandidaten. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet erneut über die Zulassung. Die ersten neuen Stimmzettel werden frühestens am 13. Oktober verschickt werden. Wer sich einen in den Urlaub nachsenden lässt, muss die Rücklaufzeit einplanen und sicherstellen, dass der Wahlbrief bis 21. Oktober um 18 Uhr bei der Stadt eingeht.

Bei allen Zweifelsfragen zum Thema Wahl: Als heißer Draht zum Wahlamt ist die Telefonnummer 216 - 77 33 geschaltet.