Weil die Stadt bei der OB-Wahl aus Infektionsschutzgründen über 70-jährigen Wahlhelfern nahelegt im November auf einen Einsatz zu verzichten, fühlen sich manche Senioren diskriminiert. Die Stadt widerspricht: Sie handle auf Empfehlung des Gesundheitsamts.
Stuttgart - Es gibt tatsächlich noch Menschen, die sich darum reißen, ihr Ehrenamt als Wahlhelfer ausüben zu dürfen – Pandemie hin oder her. Doch wegen der Corona-Krise dürfen im November bei der Wahl des neuen Stuttgarter Stadtoberhaupts nicht alle, die sich in der Vergangenheit an der Auszählung der Stimmen beteiligt haben, ihres Amtes walten. Die Stadt hat auf dringendes Anraten des Gesundheitsamts über 70-jährigen Ehrenamtlichen nahegelegt, diesmal zu Hause zu bleiben, um sich keiner Infektionsgefahr auszusetzen. Manch einer fühlt sich dadurch diskriminiert, die Stadt spricht von einer Empfehlung: „Wer unbedingt auszählen will, darf das“, sagt Thomas Schwarz, Leiter des Statistischen Amts.
Manfred B. aus Degerloch ist einer derjenigen, die sich zurückgesetzt fühlen. Mitte Juli hatte der 72-Jährige von der Stadt die Nachricht erhalten, dass man auf seine Mitwirkung bei der OB-Wahl verzichten wolle. Begründet wurde dies mit der Corona-Krise und der Tatsache, dass B. aufgrund seines Alters zur Risikogruppe gezählt wird. Der engagierte Ehrenamtliche fühlte sich diskriminiert: „Wurde die Abteilung Chancengleichheit und Diversity der Stadt bei dieser Entscheidung mit einbezogen?“, fragte B. sarkastisch in einem Brief an das Statistische Amt. Schließlich dürften über 70-Jährige ja auch ins Wahllokal zum Wählen gehen.
Wer darauf besteht, darf die Zettel mit auszählen
Thomas Schwarz kennt noch mehr ähnlich gelagerte Beschwerden. War es in der Vergangenheit mitunter so, dass Wahlhelfer zu wenig Getränke und eine zu niedrige Aufwandsentschädigung beklagten, beschwerten sich nun gleich mehrere darüber, dass sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes ihr Ehrenamt als Wahlhelfer nicht ausüben dürfen. Doch Schwarz relativiert: „Wir haben uns an die Empfehlung des Gesundheitsamts gehalten, weil wir kein Risiko eingehen wollen.“ Bei den Landtags- und Bundestagswahlen im kommenden Jahr – ein Abflauen der Corona-Pandemie vorausgesetzt – könnten auch die über 70-Jährigen wieder zum Einsatz kommen. Wer aber darauf bestehe, dürfe auch schon beim Auszählen der OB-Stimmzettel im November mithelfen. Immerhin braucht die Stadt nach derzeitigem Stand für die OB-Wahl aufgrund des zu erwartenden stärkeren Anteils an Briefwählern mindestens 2600 Auszähler – inklusive Ordner könnten es sogar 3100 werden. Die Stadt hat daher die Anzahl der Briefwahlbezirke von normalerweise 100 mehr als verdoppelt, geeignete Räumlichkeiten zur separaten Auszählung seien vorhanden und bereits unter dem Aspekt der Größe und des Lüftens inspiziert worden, sagt Schwarz. In Vor-Corona-Zeiten waren die Briefwahlzettel vor allem im Straßenbahner-Waldheim auf der Waldau ausgezählt worden.
Bei der Auszählung und im Wahllokal gelten die Corona-Regeln
Jene Wähler, die gegebenenfalls doch in ein Wahllokal gehen wollen, sollten in jedem Fall eine Maske tragen und versuchen, die geltenden Abstandsregeln einzuhalten. Auch hier hat die Stadt vorgesorgt, was den Schutz der Wahlhelfer angeht: „Jedes Wahllokal würde über mindestens zwei ausreichend große Räume verfügen; in dem einen stehen die Urnen, in dem anderen wird ausgezählt.“ Die Helfer an der Urne werden zusätzlich durch einen Spuckschutz vor der Infektionsgefahr bewahrt, Masketragen ist obligatorisch.
Der Einsatz der Ehrenamtlichen ist straff organisiert: Im Wahllokal wird in zwei Schichten gearbeitet, entweder Frühschicht von 7.30 bis 13 Uhr oder aber Spätschicht von 13 Uhr bis zum Abschluss der Stimmzettelauszählung. Bürger, die zum Auszählen der Briefwahlzettel eingesetzt werden, werden ab 14 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung gebraucht.
Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Helfer wurde wie berichtet nach der Kommunalwahl angehoben. Sie beträgt jetzt im Durchschnitt je nach Einsatzdauer pauschal 77 bis 110 Euro. Interessenten finden auf der städtischen Internetseite ein entsprechendes Bewerbungsformular.