Auf den meisten Schulhöfen darf auch in den Ferien getobt und gespielt werden. Foto: Lederer

Die Außenbereiche der Schulen dürfen grundsätzlich auch in der Ferienzeit bespielt werden. Das gilt allerdings nicht überall.

Stuttgarter Norden - Die Schulhöfe und Kleinspielfelder der Stuttgarter Schulen dürfen von Kindern ganzjährig in der unterrichtsfreien Zeit genutzt und bespielt werden. Diese Regelung gilt auch in den Sommerferien, allerdings kommt es mitunter zu Einschränkungen. So sind manche Flächen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Freigabe sind Rasenspielfelder. Ansonsten ist Kindern bis 14 Jahren das Spielen auf den Schulhöfen montags bis samstags zwischen 8 Uhr und 19 Uhr erlaubt. Diese zeitliche Beschränkung wurde im Hinblick auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu den Anwohnern der Schulen getroffen, erklärt Marco-Oliver Luz vom Schulverwaltungsamt. „Im übrigen Zeitraum ist alles, was auf Spielplätzen erlaubt ist, auch dort erlaubt“, sagt Luz. Allerdings müsse dabei natürlich auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rücksicht genommen werden. Ballspielen neben großflächig verglasten Gebäuden etwa sei zu unterlassen, je nach Bodenbelag sollte auch aufs Fahrradfahren oder Skaten verzichtet werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass etwaige Hinweisschilder beachtet werden müssen, zudem dürften Schulgärten und -gebäude nicht betreten werden.

Häufig werden in den Ferien Bauarbeiten durchgeführt

Nicht alle Schulhöfe stehen während der Sommerferien zum Spielen zur Verfügung (siehe unten). Die unterrichtsfreie Zeit werde häufig für Bau- und Sanierungsmaßnahmen genutzt, die während des Schuljahrs nicht durchgeführt werden könnten, erklärt Marco-Oliver Luz. Je nach Art und Umfang der Bauarbeiten müssen die Schulhöfe dann teilweise oder komplett gesperrt werden. „Sperrungen sind unvermeidlich, wenn die Verkehrssicherheit der Kinder nicht mehr gegeben ist“, so Luz. Ist ein Schulhof nur eingeschränkt bespielbar, könne dies zweierlei Bedeuten: Entweder stehen nicht alle Bereiche des Schulhofs zur Verfügung oder er ist zeitweise komplett gesperrt. Man versuche die Sperrungen so pragmatisch wie möglich handzuhaben, sagt Marco-Oliver Luz.

Zu beachten ist, dass die Stadt für Unfälle und Schäden keine Haftung übernimmt. Die Nutzer der Schulanlagen beziehungsweise deren Aufsichtspflichtige müssen für etwaige Beschädigungen aufkommen, die Hausmeister sind verpflichtet, bei entsprechenden Vorkommnissen einzuschreiten.

Gesperrte Schulhöfe im Stuttgarter Norden:

Feuerbach:
Schule für Farbe und Gestaltung (Leobener Straße 97); Schule für Holztechnik (Leobener Straße 95); Leibniz-Gymnasium (Klagenfurter Straße 75); Bachschule (Dieterlestraße 26)

Zuffenhausen
: Rosenschule (Markgröninger Straße 38); Silcher- und Haldenrainschule (Schwabbacher Straße 95); Uhlandschule (Tapachstraße 75)

Weilimdorf
: Reisachschule (Maierwaldstraße 14)

Eingeschränkt
bespielbar ist der Schulhof der Weilimdorfer Seelachschule (Glemsgaustraße 6), hier sind wegen Fassadenarbeiten Teilbereiche gesperrt. In Botnang sind an der Franz-Schubert-Schule (Schumannstraße 8) sowie an der Kirchhaldenschule (Corelliweg 7) in den Ferien Bauarbeiter am Werk. Grund sind Brandschutzmaßnahmen. Deswegen sind auch dort Teile des Schulhofs nicht zum Spielen freigegeben.