Das Land denkt offenbar daran, die Corona-Schutzverordnung im Hinblick auf die umstrittenen Massendemos auf dem Wasen gegen die virusbedingten Beschränkungen zu überarbeiten. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Innenminister Thomas Strobl zeigt sich besorgt über Massendemonstrationen auf dem Wasen. Das Land plant deswegen offenbar, bei der Corona-Schutzverordnung nachzusteuern.

Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung plant nach Informationen unserer Redaktion mit Blick auf die Stuttgarter Massendemonstrationen gegen die Corona-Einschränkungen offenbar Nachbesserungen bei der Infektionsschutzverordnung. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte gegenüber unserer Redaktion, diese Art von Großveranstaltungen bereite ihm große Sorgen im Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus, aber auch mit Blick auf die Erwartungen gegenüber der Polizei. Strobl: „Es kann nicht sein, dass wir Familien die Kommunions- oder Konfirmationsfeier mit unter 100 Gästen verbieten und gleichzeitig zehntausend Menschen auf dem Cannstatter Wasen zusammenkommen. Da muss man unbedingt etwas ändern.“

Anders als etwa in Bayern oder Berlin ist bisher in der baden-württembergischen Corona-Verordnung keine Obergrenze für die Zahl der Teilnehmer an einer genehmigten Versammlung festgelegt. Eine solche Marke würde den Kommunen und der Polizei die Entscheidung erleichtern, Demonstrationen zuzulassen oder bei entsprechenden Verstößen einheitlich zu reagieren. „Von unserer Polizei kann man schlichtweg nicht erwarten, dass sie jede Nichteinhaltung der Abstandsregel nachverfolgt und sanktioniert“, so der Innenminister.

Innenministerium: Kommunen können Verstöße schon jetzt sanktionieren

Ein Sprecher des Innenministeriums verwies ergänzend darauf, dass das geltende Versammlungsrecht den städtischen Ordnungsämtern bereits jetzt entsprechende Möglichkeiten biete, bei Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Auflagen zu reagieren. Ein „Nachsteuern“ bei der Corona-Schutzverordnung sei dennoch nicht ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte April einer Verfassungsbeschwerde der Demoveranstalter gegen eine grundsätzliche Ablehnung von Protestveranstaltungen durch die Landeshauptstadt in der Coronakrise stattgegeben. Das Gericht hatte zugleich erklärt, solche Veranstaltungen müssten aber auch der Wahrung des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen.

Am vergangenen Samstag waren knapp 10 000 Menschen zu einer Protestveranstaltung der Initiative Querdenken auf den Wasen gekommen, um gegen die Coronaauflagen zu demonstrieren. Zwar wurden nach Beobachtungen der Polizei bei der Kundgebung auf dem Wasen die Abstandsregeln weitgehend eingehalten. Allerdings kam es bei der An- und Abreise der Demonstranten offenbar zu massiven Verstößen. So waren viele Menschen ohne den im öffentlichen Nahverkehr vorgeschriebenen Mundschutz per Bus und Stadtbahn und teilweise in Pulks angereist.

OB Kuhn kündigt neue und härtere Auflagen für Demonstrationen an

Stuttgarts OB Fritz Kuhn (Grüne) hat unterdessen im Interview mit unserer Redaktion neue und härtere Auflagen für die Demonstrationen angekündigt. Kuhn appellierte zugleich an die Demonstranten, nicht Verschwörungstheoretikern oder Rechtspopulisten nachzulaufen, die versuchten, aus der Corona-Krise Honig zu saugen. Zur Frage, ob die nun beschlossenen Lockerungen der Coronaauflagen nicht zu früh kämen, sagte der OB, es wäre aus seiner Sicht besser gewesen, damit noch zwei bis drei Wochen zu warten: „Ich habe große Sorge vor einer zweiten, starken Infektionswelle.“