Bevor nicht feststeht, ob die grün-schwarze Landesregierung den Bestandsschutz auf Betriebe ohne Baugenehmigung ausweitet, greift die Stadt im Rotlichtviertel nicht durch.
Nachdem der Stuttgarter Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien nach zwölf Jahren Verfahrensdauer einen neuen Bebauungsplan für das Leonhardsviertel beschlossen hat und dadurch Vergnügungsstätten, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe nicht mehr zulässig sind, könnten Baurechtsamt und Amt für öffentliche Ordnung theoretisch zur Tat schreiten und die Nutzungen untersagen. Jedoch sehen sie gegenwärtig davon zur Freude von Bordellbetreibern und Wettbürobesitzern ab, obwohl diese laut Stadt keine Baugenehmigung haben.