Das baden-württembergische Feiertagsgesetz war bislang eines der strengsten in Deutschland. Foto: dpa

An hohen Feiertagen soll das Tanzen in Baden-Württemberg künftig eingeschränkt möglich sein. Bisher galt ein ganztägiges Verbot. Damit passe sich der Südwesten dem gesellschaftlichen Wandel an.

Stuttgart - Baden-Württemberg will sein strenges Tanzverbot an Feiertagen lockern. Der Südwesten wolle sich mit dieser moderaten Modernisierung des Feiertagsgesetzes dem gesellschaftlichen Wandel anpassen, sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Donnerstag im Landtag. So soll das Tanzen künftig eingeschränkt auch an Gründonnerstag, am Karsamstag und am ersten Weihnachtstag möglich sein. Bisher galt ein ganztägiges Verbot. Gall sagte, dass die Novelle mit den Kirchen abgestimmt sei.

Die Religionsfreiheit und die Gottesdienstzeiten blieben geschützt, sagte der Minister. Unter besonderem Schutz stehe etwa auch der Karfreitag, an dem Tanzveranstaltungen weiterhin untersagt sind. Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben eines der strengsten Feiertagsgesetze bundesweit.