Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Stuttgarter Klinikums erhielten wegen Beihilfe zur Untreue Bewährungsstrafen von zwölf und 16 Monaten und jeweils 5000 Euro Geldstrafe. Der Prozess gegen den ehemaligen Abteilungsleiter wird fortgesetzt.
Im Strafprozess um überhöhte Abrechnungen bei der Behandlung von 372 libyschen Kriegsversehrten in den Jahren 2013 bis 2015 im Klinikum Stuttgart hat die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zwei ehemalige Angestellte der damals zuständigen International Unit (IU) wegen Beihilfe zur Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Frauen, 36 und 62 Jahre alt, haben demnach teilweise geholfen, die überhöhten Behandlungskosten und die vertraglich nicht geregelten Ausgaben für Kost und Logis für die libyschen Patienten zu verschleiern. Die 62-Jährige soll außerdem bei der Erstellung einer Rechnung über rund 833 000 Euro mitgewirkt haben. Dabei handelt es sich um eine unzulässige Provisionszahlung an eine Firma in Tunis. Die ehemalige stellvertretende Abteilungsleiterin erhielt wie von der Staatsanwaltschaft gefordert 16 Monate, die 36-Jährige zwölf statt der geforderten 22 Monate. Beide müssen innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit je 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen.