Die Richter der 20. Wirtschaftsstrafkammer sehen bei zwei Angeklagten nur eine geringe Schuld. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Die Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Untreue und Betrugs wurden eingestellt. Sie hätten auf Basis falscher Infos rechtswidrige Entscheidungen getroffen. Eine Frau war von der Rathausspitze bereits vorverurteilt worden.

Da waren es nur noch drei: Die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat im Zusammenhang mit überhöhten Behandlungsabrechnungen für libysche Patienten und einem Beratungsprojekt in Kuwait die Verfahren gegen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Klinikums Stuttgart vorläufig eingestellt. Die Schwere der Schuld stehe dem nicht entgegen. Verbunden wurde die Einstellung wegen Geringfügigkeit mit Geldauflagen von 12 000 sowie von 20 000 Euro.

 

Es handelt sich dabei um die teilweise in der Abteilung für internationale Patienten (IU) tätige Controllerin sowie um deren Vorgesetzte, die Direktorin Finanzen und Controlling. Der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler wies in seiner Begründung darauf hin, dass nur wenige der insgesamt 24 Vorwürfe des Betrugs, der Untreue sowie der Bestechung ausländischer Amtsträger gegen die heute 55- und 57-jährigen Frauen erhoben wurden. Der Controllerin wurden zwei der bereits acht Jahre zurückliegenden Taten zur Last gelegt, ihrer ehemaligen Vorgesetzten sechs im Zeitraum 2013 bis 2016.

Auch Spitzenkräfte angeklagt

Zu ihren Gunsten zieht die Kammer neben dem Umstand, dass die Taten weit zurück liegen, vor allem in Betracht, dass sie über die Geschäfte der International Unit (IU) mit arabischen Partnern „unzureichend, lückenhaft und falsch informiert“ worden sein könnten. Ihre Entscheidungen wären somit „auf einer falschen Grundlage getroffen“ worden. Zudem hatten sowohl die Rathausspitze wie auch die Krankenhausleitung die beiden Projekte für wichtig erachtet. Angeklagt sind deshalb auch der ehemalige Geschäftsführer Ralf-Michel Schmitz, die beiden ehemaligen Ärztlichen Direktoren Claude Krier und Jürgen Graf sowie Ex-Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne).

Am heutigen Donnerstag sitzen noch der ehemalige IU-Abteilungsleiter Andreas Braun (60), seine Stellvertreterin (62) sowie eine Mitarbeiterin (36) auf der Anklagebank und erleben einen Mediziner als Zeugen, der von 2014 bis 2016 als „medizinischer Koordinator“ für das Klinikum am Al-Razi-Hospital in Kuwait beschäftigt war. Das auf drei Jahre angelegte Projekt lief nicht gut, weil die vereinbarte Zahl an Operateuren aus Stuttgart nicht gewährleistet war und Provisionen in Millionenhöhe an Dienstleister gezahlt wurden, deren Aufgaben sich überschnitten. Ob das 2011 von Ex-OB Wolfgang Schuster (CDU) und dem Krankenhausbürgermeister und späteren Chef der Staatskanzlei, Klaus-Peter Murawski (Grüne), ersonnene Kooperationsprojekt ein Verlustgeschäft war, muss noch geklärt werden. Ein Defizit soll auch bei der Behandlung und Betreuung von 370 libyschen Kriegsversehrten von 2013 und 2015 entstanden sein. Zwei Patientenvermittler sind deshalb zu Haftstrafen verurteilt worden. Allen Angeklagten wird vorgeworfen, einen „großen Vermögensverlust“ für das Klinikum herbeigeführt zu haben.

Nur eine Führungskraft musste büßen

Die 20. Kammer bewertet die Schuld der ehemaligen Direktorin für Controlling und Finanzen als gering. Das dürfte im Rathaus Anlass zum Nachdenken geben. Die Verwaltung hatte sich bei der Aufarbeitung des Skandals entschieden, vor allem die 55-Jährige für das Kontrollversagen und die Gleichgültigkeit gegenüber den Versuchen von IU-Chef Braun, Millioneneinnahmen zu generieren, verantwortlich zu machen und sie auch Konsequenzen spüren zu lassen.

Umstrittener „goldener Handschlag“

Das geschah mangels Alternativen, denn der Ärztliche Direktor Claude Krier war schon im Ruhestand, sein Nachfolger Jürgen Graf hatte gekündigt. Und der Versuch, Geschäftsführer Schmitz zu entlassen, war wegen einer Fehleinschätzung der arbeitsrechtlichen Umstände gescheitert. Der damals 54-Jährige wurde nicht nur mit 900 000 Euro abgefunden. Der „goldene Handschlag“ und die jährlichen Rentenzahlungen von 160 000 Euro hatten OB Fritz Kuhn (Grüne), Finanz- und Krankenhausbürgermeister Michael Föll (CDU) und den Amtskollegen Wölfle in Argumentationsnot gebracht.

Kündigungen blieben erfolglos

Für die langjährige Direktorin ging es in den turbulenten Jahren ab 2016 auf und ab. Obwohl das für die Innenrevision zuständige Rechnungsprüfungsamt (RPA) 2015 – acht Jahre nach Gründung der IU – erstmals Kritik am Geschäftsgebaren geäußert hatte und sie als Mitglied der Krankenhausleitungsrunde betroffen war, wurde sie im März 2016 nach dem Abgang von Schmitz gebeten, in eine Interimsdoppelspitze einzutreten. Im Oktober sollte sie sich sogar um den Chefposten bewerben. Ein halbes Jahr später flatterte ihr dann die fristlose Kündigung ins Haus, die das Arbeitsgericht wie auch die Berufungsinstanz für unwirksam erklärten. Erst nachdem die von der Stadt mit der Untersuchung der Vorgänge und mit dem Rauswurf beauftragte Kanzlei BRP Renaud und Partner Aufklärungsversuche der Expertin als Geheimnisverrat werteten, was aber nicht in eine Anklage mündete, kam es zur Trennung.

Vorverurteilung durch Bürgermeister

Ihr tadelloser Ruf im Klinikum war zu diesem Zeitpunkt bereits ruiniert: Bürgermeister Föll hatte sie am Vortag der fristlosen Kündigung in beispielloser Weise vorverurteilt. Er unterstellte ihr in einem Rundschreiben „schwerwiegende Pflichtverletzungen“, die in die Kündigungsklagen und die Anklagen der Staatsanwaltschaft flossen. Föll behauptete, sie habe sich nicht „ethisch fundiert“ verhalten und ihren „inneren moralischen Kompass“ verloren. Sie sah sich dagegen als „Bauernopfer“. Richter Wenzler hat nun spät das Werturteil der Rathausspitze, des RPA und der Kanzlei relativiert.

Im Kern war es um Unterschriften unter einige wenige – wenn auch hohe – Rechnungen sowie um eine unrechtmäßige Vollmacht gegangen, die von Verantwortlichen bereits als „sachlich und rechnerisch richtig“ gekennzeichnet waren. Ein weiterer Vorwurf lautete, Kritik an der IU nicht laut genug artikuliert zu haben. Eine Innenrevision hätte Schlimmeres verhindert. Diese hatte die Direktorin laut eigener Aussage sehr früh vorgeschlagen – zwischen fünf und sieben Stellen schienen Finanzbürgermeister Föll aber zu viel des Guten.

Der Klinikum-Skandal und die Vorwürfe

Libyen
 Das Klinikum versuchte wie viele andere Krankenhäuser, sein Defizit mit der Behandlung ausländischer Patienten zu verringern. 2013 wurde deshalb ein Vertrag mit der libyschen Botschaft im Umfang von 18,9 Millionen Euro geschlossen. 370 Patienten wurden zu hohen, vor allem nicht vereinbarten Kosten behandelt. Weil es auch eine All-inclusive-Betreuung gab, die jedoch nicht vertraglich fixiert war und finanziell aus dem Ruder lief, und zudem Vermittlungsprovisionen gezahlt wurden, hat man in der Internationalen Abteilung (IU) diesen Aufwand in die Behandlungskosten integriert und damit den Kostenträger getäuscht.

Kuwait
Eine bereits für 2011 von Stadt und Klinikum geplante Kooperation mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium kam 2014 zustande: Für 46 Millionen Euro sollte das Klinikum drei Jahre lang ständig fünf Orthopäden, die schon fünf Jahre in Stuttgart gearbeitet hatten, an das Al-Razi-Krankenhaus abordnen. So viele Ärzte waren aber nicht verfügbar. Die Anklage sagt, damit seien die Kuwaiter schon bei Vertragsabschluss getäuscht worden. Das Klinikum behalf sich mit teuer eingekauften externen Ärzten – das Ministerium kürzte die Überweisungen, zahlte am Ende nur 22 Millionen Euro. Problematisch: Es gab Dienstleister, die für schwer nachvollziehbare Leistungen kassierten. Vor allem 7,8 Millionen Euro für die Firma Aryak sind kritisch, weil sie für „Kontaktpflege“ honoriert wurden – laut Anklage auch für die „Bestechung ausländischer Amtsträger“. Zwei wurden in Kuwait zu Haftstrafen und Zwangsarbeit verurteilt.

Gericht
Zwei Patientenvermittler sind wegen des Libyen-Projekts zu drei Jahren und drei Monaten sowie zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Verfahren gegen drei weitere Dienstleister wurden abgetrennt. Deren Prozesse stehen ebenso noch aus wie jene gegen Ex-Geschäftsführer Schmitz, die ehemaligen Ärztlichen Direktoren Krier und Graf sowie Ex-Bürgermeister Wölfle.

Vorwürfe
 Die Stadtverwaltung/Klinikum Stuttgart hatte der ehemaligen Chefcontrollerin in der Kündigungsklage unter anderem vorgeworfen, in drei Fällen die „fahrlässige Freigabe von dubiosen Rechnungen“ zu verantworten: 833 000 Euro im Libyen-Projekt an die Firma Libya Consulting in Tunis, angeblich, um die Ankunft von Kriegsversehrten zu ermöglichen. Im anderen Fall ging es um die Auszahlung von 150 000 Euro Essensgeld an die Patienten. Und im Rahmen des Kuwait-Projekts soll die Controllerin „in Vertretung des Geschäftsführers“ 750 000 Euro Provision für die kuwaitische Firma Aryak ausbezahlt haben.

Beweise
Das Gericht betont zum Fall Libya Consulting, dass die Angeklagte (und ihre Vertreterin) sehr kurzfristig konfrontiert worden seien. Ob und inwieweit sie Kenntnis über den Grund zur Überweisung besessen hätten, sei offen. Erst nach Rücksprache mit IU-Chef Andreas Braun hätten die beiden ihre Zustimmung erteilt. Eine unzureichende oder falsche Information sei nicht auszuschließen. Schließlich habe sogar einer der verurteilten Patientenbetreuer angegeben, dass ihm die Firma nicht bekannt gewesen sei. Dafür, dass die Direktorin eine von 18 Rechnungen (Betrag: 150 000 Euro) für Essensgeld freigezeichnet haben soll, gibt es bis auf die Behauptung ihres Ex-Finanzchefs keinen Beleg.

Unterschrift
Gegengezeichnet hatte sie eine von acht Quittungen (im Umfang von 750 000 Euro) für Aryak. Das Gericht glaubt, es habe sich um Schmiergeld gehandelt. Zuvor hatten allerdings schon die ebenfalls angeklagte stellvertretende IU-Chefin und der für die Abteilung verantwortliche Ärztliche Direktor Jürgen Graf die Richtigkeit der Überweisung bestätigt. Die übrigen Quittungen im Umfang von sieben Millionen Euro segneten Graf, Braun und Geschäftsführer Schmitz ab. Diese drei hatten auch den für die Auszahlungen notwendigen „Payment Plan“ unterschrieben.