Eine Botschaftsangestellte soll auf Antrag des Angeklagten erklären, wer die Behandlung libyscher Kriegsversehrter finanzierte.
In den Prozess um Betrug und Untreue im Zusammenhang mit der Behandlung libyscher Kriegsversehrter und mit einem Beratungsprojekt in Kuwait des Klinikums Stuttgart mischen sich immer mehr Störgeräusche. In der jüngsten Verhandlung ging es nicht mehr nur darum, welche Verantwortung der ehemalige Leiter der Abteilung für ausländische Privatpatienten (IU), Andreas Braun, trägt, sondern auch um seinen Gesundheitszustand. Er ist nach eigener Aussage derzeit krankgeschrieben. Der Vorsitzende Richter der 20. Wirtschaftsstrafkammer, Hans-Jürgen Wenzler, will das nun durch einen Amtsarzt bestätigen lassen.
Brauns Anwälte Frank Theumer und Wolfgang Linder wiederum haben prüfen lassen, ob Wenzler und Kollegen eine Befangenheit attestiert werden kann. Richter wie Schöffen würden Braun schon vor Ende der Beweisaufnahme und weiteren Zeugenaussagen als „Haupttäter“ betrachten, so deren Argumentation ausweislich der Urteilsverkündung gegen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der International Unit. Die Feststellung, Braun sei charismatisch, manipulativ und chaotisch, sei ein weiterer Beleg für die Voreingenommenheit der Kammer. Das Landgericht hat nun aber mitgeteilt, dass der Befangenheitsantrag abgelehnt worden sei.
Wer durfte über die Millionen verfügen?
Die Anwälte des Angeklagten bezweifeln, dass im Zusammenhang mit der Behandlung und Betreuung der 372 Kriegsversehrten zwischen 2013 und 2015 die libysche Botschaft Geschädigte war und ihre Klage über Zweckentfremdung Relevanz hat. Laut Braun war stets das Kriegsversehrtenkomitee der Stadt Misrata Ansprechpartner, dessen Chef allerdings nicht nur einen Teil der ausgezahlten 18,9 Millionen Euro für sich als Provision in Anspruch nahm. Er hat auch das Klinikum veranlasst, den enormen Aufwand für die Verköstigung der überwiegend ambulant versorgten Patienten und deren Hotelaufenthalte in den weit überhöhten Behandlungskosten „verschwinden“ zu lassen.
Zur Zuständigkeit wurde zuletzt eine Buchhalterin jenes Unternehmers als Zeugin gehört, der einige libysche Patienten in seiner Heimatstadt München betreut hatte. Er saß kurze Zeit in Untersuchungshaft. Sein Verfahren wurden dann aber gegen Zahlung einer Geldauflage beendet. Der Branchenprimus hatte unter anderem Leonhard Walischewski engagiert, der zuletzt Fußball-Weltmeister Jerôme Boateng erfolgreich verteidigt hat. Die Zeugin berichtete, sie habe mit dem Komitee korrespondiert, nicht mit der Botschaft, die damals Unregelmäßigkeiten bei der Patientenabrechnung festgestellt und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte.
Visaflut in Tunis
Wer die Kontrolle über die Millionen aus Libyen hatte, soll nächste Woche eine weitere Zeugin erklären. Um Birgitta B. anzuhören, scheut der Vorsitzende Richter weder Kosten noch Mühen. Er eist sie aus der deutschen Botschaft in der albanischen Hauptstadt Tirana los. Zum Tatzeitpunkt war sie in Tunis beschäftigt, wo man ihr hunderte Pässe der libyschen Patienten zur Ausstellung von Visa vorgelegt hatte. Sie werde – nach Ansicht des Angeklagten, der die Befragung beantragte – bestätigen, dass das Kriegsversehrtenkomitee der Stadt Misrata durch die libysche Zentralbank Geldbeträge zur freien Verfügung erhalten und Teile davon an das Klinikum weitergeleitet habe, um die Versorgung der Versehrten zu gewährleisten. Die Botschaft sei lediglich eine „Zahlstelle“ ohne Kompetenzen gewesen. Das sieht das Gericht anders
Die Beschaffung der Visa entwickelte sich mangels einer deutschen Vertretung in Libyen und wegen des Umstands, dass die Patienten nicht selbst vorstellig werden konnten, zu einem logistischen Problem. Diverse Dienstleister hatten sich zur Beschaffung angeboten, auch politische Würdenträger von CDU und FDP waren involviert. Zahlungen an diese sind Gegenstand der Anklage.
Kommen Murawski und Föll?
Brauns Anwälte haben noch weitere Zeugen beantragt, darunter Gutachter, die den vermeintlichen Schaden beziffern sollen, aber auch die Ex-Krankenhausbürgermeister Klaus-Peter Murawski (Grüne) und Michael Föll (CDU). Über diese Anträge hat die Kammer noch nicht befunden.