Ort der undurchsichtigen Handlungen: Das Katharinenhospital Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Damit ausländische Patienten kamen, wurden nicht erst in jüngerer Vergangenheit fragwürdige Provisionen bezahlt, sondern mindestens ab 2010. Damals war Klaus-Peter Murawski zuständiger Bürgermeister.

Stuttgart - Das Klinikum Stuttgart hat nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung mindestens seit 2010 an Auslandspatienten-Vermittler Provisionen in Millionenhöhe bezahlt. Damals war der heutige Staatsminister Klaus-Peter Murawski (Grüne) im Rathaus für die Krankenhäuser zuständig. Ende 2011 hat das Landgericht Kiel in einem in Fachkreisen beachteten Urteil die Sittenwidrigkeit von „Kopfprämien“ festgestellt. Murawski schließt daraus, dass in seiner Amtszeit (bis Mitte 2011) die Zahlung von Provisionen nicht zu hinterfragen gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft durchsuchte am 24. April im Zusammenhang mit der Misswirtschaft in der Internationalen Abteilung (IU) des Klinikums auch Wohnungen und Büros von neun Dienstleistern; sie sollen für die Vermittlung und Betreuung von 370 libyschen Kriegsversehrten sowie für die Vermittlung und Begleitung des Beraterprojekts mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium „nicht erbrachte Leistungen abgerechnet und sich dadurch unzulässige Provisionen verschafft haben“.

Bürgermeister Föll: Geschäft lief überwiegend ohne Vermittler

Viele Vereinbarungen waren heimlich getroffen worden. Der seit August 2016 als Krankenhausbürgermeister wirkende Michael Föll (CDU) hatte im Zuge der Aufarbeitung seine Abneigung gegen Vereinbarungen zwischen Klinikum und Patientenvermittlern so artikuliert: „Nennen Sie es Serviceleistung, Schmiergeld oder Bakschisch, es meint dasselbe.“

Gleichwohl differenziert er zwischen den Vorgängen bei den beiden umstrittenen Projekten und dem „normalen“ Geschäft mit ausländischen Patienten in der ehemaligen IU. Der weit überwiegende Teil sei über die Botschaften ans Klinikum gelangt, es habe also keines Vermittlers bedurft. In den Verträgen, die das Klinikum mit den damals tätigen Dienstleistern/Vermittlern geschlossen habe, seien Leistungen wie Dolmetschen, Beibringen medizinischer Berichte, Fahrservice oder Visumformalitäten definiert worden. Bei dem Teil von Patienten, die über Vermittler zur Behandlung ins Klinikum kamen, war in den vereinbarten Entgelten aber auch eine „Kopfprämie“ enthalten.