Der Skandal in der Auslandsabteilung des städtischen Klinikums beschäftigt den Gemeinderat auch weiterhin. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Nächste Woche will die Stadtverwaltung den Vorwürfen entgegentreten, sie habe mit dem früheren Klinikgeschäftsführer eine teure Aufhebungsvereinbarung nur deshalb getroffen, weil man die enge Vorgabe für eine fristlose Kündigung verpasst habe.

Stuttgart - Wenn es nach der großen Mehrheit im Akteneinsichtsausschuss geht, der die Vorgänge um den Klinikskandal aufklären will, dann ist der erste Teil der Arbeit getan. Im Fokus der Ratsfraktionen stehen drei Themen: ein dubioses Beratergeschäft der ehemaligen Auslandsabteilung des städtischen Klinikums mit Kuwait; die Behandlung von 370 kriegsversehrten Patienten aus Libyen, bei denen die Stadt auf Forderungen von 9,4 Millionen Euro sitzen geblieben ist; und die Frage, warum die Verwaltungsspitze trotz Hinweisen auf gravierende Pflichtverletzungen den früheren Klinikgeschäftsführers Ralf-Michael Schmitz nicht fristlos gekündigt hat, sondern ihm mit einer Zahlung von 900 000 Euro eine Brücke gebaut hat zu einer Pension von jährlich 160 000 Euro von 2022 an, als ob nichts geschehen wäre.

Zwei-Wochen-Frist verpasst?

Der Zwischenbericht zu Frage drei, zum sogenannten Goldenen Handschlag, sei „fertig“, sagte ein Ratsmitglied nach der nichtöffentlichen Sitzung am Donnerstag, aber nur „vorläufig“. Dabei ist sich die große Mehrheit im Rat Stand heute einig: Schon in dem ersten, im Dezember 2015 vorgelegten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt (RPA) seien im Zusammenhang mit der International Unit (IU) gravierende Pflichtverletzungen des damaligen Geschäftsführers aufgeführt worden, dieser sei etwa seiner Kontrollpflicht überhaupt nicht nachgekommen. Die Ratsmehrheit ist der Auffassung, dass eine fristlose Kündigung deshalb damals zwingend gewesen wäre. Diese hätte nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von zwei Wochen nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe erfolgen müssen.

Über den Inhalt des RPA-Berichts wurde der Gemeinderat aber nicht informiert. Auch nicht darüber, dass ein im Februar 2016 schließlich beauftragtes Rechtsgutachten ergab, dass die Pflichtverstöße des Geschäftsführers ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen wären. Die Kanzlei hat aber trotz allem davon abgeraten, weil die Zwei-Wochen-Frist nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe im Dezember 2015 versäumt worden sei. Weshalb die Ratsmehrheit der Meinung ist, man sei im März 2016 nur unzureichend informiert worden, weil die Verwaltung und der damalige Krankenhaus- und Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) sonst hätten zugeben müssen, dass die Stadt die Frist für eine außerordentliche Kündigung von Schmitz versäumt hatte und es gar keine Alternative mehr gab zu der teuren Abfindung.

Stadt arbeitet mit Hochdruck

Die Stadt hatte dagegen erklärt, dass man nur durch einen Aufhebungsvertrag einen schnellen Neustart für das Klinikum habe erreichen können, ein womöglich langwieriges Verfahren vermieden und die Schadensübernahme durch die Versicherung gewährleistet habe. Die Grünen im Rat finden, diese Aspekte seien in dem Akteneinsichtsausschuss bisher deutlich zu kurz gekommen und haben den Antrag gestellt, dass sich die Verwaltung nochmals ausführlich zu den Abwägungsgründen äußert.

Deshalb bleibt der Zwischenbericht des Ausschusses in der Frage noch liegen, er soll erst in zwei Wochen abgeschlossen werden. „Das gebietet die Fairness“, sagt ein Stadtrat, der überzeugt ist, dass man dadurch keine neuen Erkenntnisse gewinnen wird. Die Stellungnahme der Stadt werde „Anfang oder Mitte nächster Wochen vorliegen“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. Die Verwaltung arbeite mit Hochdruck daran, „in verschiedene Fragen Klarheit zu bringen“.