Cannabis-Konsum im Zelt auf dem Frühlingsfest? Das wollen die meisten Wirtinnen und Wirte des Frühlingsfestes nicht erlauben. Wie sich nun auch die Almhütte und das Albdorf äußern.
Kiffen im Bierzelt? Die Wirtinnen und Wirte des Frühlingsfestes wollen das in ihren Zelten verbieten. Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis nun zwar grundsätzlich legal, doch nicht an allen Orten ist das auch erlaubt oder gerne gesehen. Bereits vor einigen Tagen erklärte der Grandls-Wirt und der Wasenwirt, dass sie keine Kiffer in ihren Zelten wollen. Marcel Benz, Chef des Grandls Hofbräu Zelt, argumentierte etwa damit, dass dies nicht zu einem Fest, dass sich auch an Familien richte, passe.
Dieser Haltung schließen sich nun auch die Almhütte und das Albdorf an. Karl Göbel, der Wirt des Albdorfes erklärt, er habe sogar seine Hausordnung entsprechend angepasst. „Bei uns dürfen keine Drogen genommen werden, das haben wir nun auch durch Cannabis ergänzt“, sagt er. „Zu uns kommen unheimlich viele Familien mit Kindern, das Rauchen von Cannabis passt dazu nicht“, sagt er. Einen Widerspruch zum Konsum von Alkohol oder Tabak sieht er nicht, Rauchen bleibt mit der Ausnahme von Cannabis erlaubt.
Auch Festwirtin Nina Renoldi, die in der Frage erst noch zögerte, erklärt nun, auch sie wolle keine Kiffer in ihrer Almhütte, sieht allerdings auch keinen großen Klärungsbedarf. „Ich glaube nicht, dass die Leute zum Kiffen ins Zelt gehen“, sagt sie gegenüber unserer Redaktion.
Bayern warnt vor Mischkonsum
Neben der Frage, ob das Kiffen zum traditionellen Frühlingsfest passt, verweisen einige Stellen auch auf die Gefahren von Mischkonsum. Das Bayrische Gesundheitsministerium erklärte vor einigen Tagen etwa, dass es Studien gebe, die zeigten, dass Cannabis die Alkoholwirkung verstärke. Auf dem Münchner Oktoberfest etwa dürfte die Frage nach Joints aber zumindest in der Theorie ohnehin keine Rolle spielen, denn das Rauchen ist in den bayrischen Zelten ohnehin nicht gestattet – anders als in Baden-Württemberg.
Ob es möglicherweise sogar ein Cannabis-Konsumverbot für das komplette Wasengelände geben wird, ist noch unklar. Die Veranstaltungsgesellschaft In.Stuttgart befindet sich noch in Abstimmung mit der Stadt und rechnet in der zweiten Aprilwoche mit einer Entscheidung.