Auf dem Gelände des früheren Bürgerhospitals leben Flüchtlinge – und neuerdings vorübergehend auch Wohnungslose. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Immer mehr ganz normale Familien in Stuttgart finden keine Wohnung, wenn sie aus ihrer bisherigen ausziehen müssen. Selbst die Notquartiere der Stadt sind belegt. Das macht drastische Maßnahmen erforderlich.

Stuttgart - Zwei Erwachsene, vier schulpflichtige Kinder. Und eine schier unlösbare Aufgabe. Wer als sechsköpfige Familie mit einem alleinverdienenden Vater in Stuttgart die Wohnung gekündigt bekommt, steht vor dem Nichts. „Nachdem unser Vermieter Eigenbedarf angemeldet hatte, haben wir uns sofort auf die Suche gemacht“, schildert die Mutter der vier Kinder ihre Situation. Monate und zig Bewerbungen später ist immer noch kein Ersatz gefunden, obwohl die Familie aus einem Stuttgarter Außenbezirk 1100 Euro Kaltmiete zahlen könnte. Inzwischen hat der Vermieter die Zwangsräumung veranlasst. Die Gerichtsvollzieherin hat einen letzten Aufschub bis Anfang Mai gewährt, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Die Uhr tickt.

Die Stadt hat bisher nicht helfen können. Die Familie steht wie viele andere auf der Warteliste des Wohnungsamts. Dort tut sich nichts. Doch selbst die sogenannten Fürsorgeunterkünfte, also absolute Notquartiere für vorübergehende Härtefälle, sind belegt. „Bei einem Gespräch auf dem Sozialamt hat man uns gesagt, als letzter Ausweg komme nur noch ein Umzug in eine Flüchtlingsunterkunft in Betracht. Wir waren geschockt“, erzählt die Frau.

Mieterverein fordert Beschlagnahme

Der Stuttgarter Mieterverein hat sich des Falles angenommen – und weiß, dass es nicht der einzige dieser Art ist. Man habe auch in einem weiteren gehört, dass die Stadt einen Umzug ins Flüchtlingsheim erwogen habe, heißt es dort. Der Vorsitzende Rolf Gaßmann hat inzwischen einen Brief an Ordnungsbürgermeister Martin Schairer geschrieben. Die Forderung darin lässt aufhorchen: „Die Stadt muss zur Verhinderung von Obdachlosigkeit notfalls Wohnungen beschlagnahmen“, so Gaßmann. Immer häufiger drohten Familien mit Kindern auf der Straße zu stehen, weil auch die Stadt nicht mit einem Quartier aushelfen könne. „Die Zeiten sind insbesondere für Familien so ernst, dass der Mieterverein hierin eine wichtige Möglichkeit sieht, Obdachlosigkeit zu verhindern“, heißt es in dem Brief. Man habe zuletzt gleich mehrere solcher schwierigen Fälle betreuen müssen.

Gaßmann bezieht sich auf das Polizeirecht. Demnach ist eine Beschlagnahmung von Sachen grundsätzlich möglich, um Gefahren abzuwenden. Dazu gehört auch Obdachlosigkeit. Gemeinden können eine Wohnung bis zu sechs Monate beschlagnahmen und die bisherigen Mieter dort wiedereinweisen, um ihnen Zeit zu verschaffen. Der Vermieter bekommt in dieser Zeit weiterhin die reguläre Miete. Die Stadt Besigheim zum Beispiel hat davon im vergangenen Jahr Gebrauch gemacht.

In Stuttgart ist das bisher noch nie passiert. Und geht es nach der Stadt, soll es dabei auch bleiben. „Grundsätzlich ist eine Beschlagnahme von Wohnungen als letztes Mittel rechtlich möglich. Wir haben bisher aber stets Möglichkeiten der Unterbringung gefunden“, sagt Rathaussprecher Sven Matis. Gerade um Familien mit Kindern kümmere sich das Sozialamt sehr. Derzeit seien der Stadt bis Mitte Mai 17 Räumungen bekannt, in denen die Familien zu einer Fürsorgeunterkunft berechtigt wären.

Notquartiere sind belegt

Die allerdings sind voll. „Es gibt immer mehr wohnungslose Menschen in Stuttgart. Sie bleiben auch länger in Obdachlosen- und Fürsorgeunterkünften, weil sich nur schwer eine Wohnung für sie finden lässt“, räumt Matis ein. Daher seien Fürsorgeunterkünfte aktuell quasi ausgelastet. Das Sozialamt schaue deshalb in Einzelfällen nach einem Zimmer in einer Sozialunterkunft oder in einem anderen kommunalen Objekt.

Dazu gehören rein formal auch Flüchtlingsheime. Und tatsächlich bestätigt die Stadt, bereits seit 2017 von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Im Areal Tunzhoferstraße, also dem früheren Bürgerhospital, leben seit dem Jahr 2013 Geflüchtete. „Dort ist ein Stockwerk eines Gebäudes zur Notunterbringung von Menschen auch ohne Fluchthintergrund reserviert“, so Matis. Dort seien tageweise insgesamt fünf Personen untergebracht gewesen, bis sie in Fürsorgeunterkünfte einziehen konnten. Derzeit lebe dort niemand. Es handle sich um ein „im Notfall flexibles und vorübergehendes Prozedere bei der zuverlässigen Unterbringung von mehr als 4000 Menschen im gesamten Wohnungsnotfallhilfesystem des Stuttgarter Sozialamts“.

Der Mieterverein hat vom Ordnungsamt auf seine Forderung der Beschlagnahme bereits eine erste Antwort bekommen, die interessant ist: Statt einer pauschalen Ablehnung hieß es da, man wolle das Anliegen prüfen. Die Familie aus dem Stuttgarter Außenbezirk dagegen will, bevor sie am Ende in einer Flüchtlingsunterkunft landet, lieber alle anderen denkbaren Mittel ausschöpfen. „Und sei es, tagsüber bei Verwandten zu sein und nachts in einem Pensionszimmer zu schlafen“, sagt die Mutter der vier Kinder verzweifelt. Immerhin: Derzeit zeichnet sich eine kurzfristige Interimslösung ab. Egal, wie die aussehen wird: Alles ist besser als Obdachlosigkeit.