Öffentlich über ihre finanziellen Sorgen sprechen, wollen die meisten Familien lieber nicht. Dabei sind viele unter Druck. Wie die Familie Kravchenko aus Stuttgart.
Eigentlich ist die Geschichte der Familie Kravchenko eine Erfolgsgeschichte. Die Kravchenkos sind vor zweieinhalb Jahren aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Es war immer das Ziel von Vater Roman, vom Jobcenter unabhängig zu sein und sein eigenes Geld zu verdienen. Das hat er auch geschafft. Roman Kravchenko arbeitet seit September in Vollzeit bei einem Filialisten im Einzelhandel im Management, betreut mehrere Filialen aus Stuttgart und der Region. Sein Traum: seine eigene Filiale zu leiten.
Von früh bis spät ist er unterwegs, auch wegen der Fahrzeiten. Es ist nicht einfach, überhaupt einen Termin zu finden für das Gespräch, weil er so viel arbeitet. Geldsorgen plagen die Familie dennoch, die aus Vater Roman, Mutter Larysa, Sohn Ivan und Romans Neffen Slava besteht, den sie wegen des Krieges aufgenommen haben.
Am Ende des Monats sei es so knapp, dass sie manchmal nicht wissen, wovon sie die Lebensmittel kaufen sollen. Roman Kravchenko fährt, um Benzin zu sparen, möglichst mit der Bahn statt mit dem Auto zur Arbeit. An Urlaub ist für die Eltern gar nicht zu denken.
Laut Jobcenter nicht hilfebedürftig, laut Familienkasse schon
Ins Stuttgarter „Haus der Familie“ in Bad Cannstatt kommen viele Familien mit Geldsorgen. Allein die Anhebung der Ticketpreise sei für viele belastend, berichtet eine Mitarbeiterin aus der Elternbegleitung. Nur öffentlich über ihre finanziellen Sorgen sprechen, das wollten die meisten lieber nicht. Ausnahme: die Familie Kravchenko.
„Es ist extrem“, sagt Vater Roman, über ihre finanzielle Lage. Das Problem: Sein Verdienst in Höhe von 3000 Euro brutto reicht nicht aus, um die Lebenshaltungskosten der Familie zu decken, Hilfen bekommen sie aber bisher trotzdem keine. Sein Einkommen ist einem Schreiben des Jobcenters zufolge zu hoch, um aufstockende Leistungen zu beziehen. „Sie sind aufgrund ihres Einkommens nicht hilfebedürftig“, steht in dem Bescheid, der unserer Redaktion vorliegt. Er hat bei der Familienkasse einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Dort sieht man zu dem Zeitpunkt noch das Jobcenter zuständig. Der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft könne mit dem Einkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld „nicht gedeckt werden“, heißt es in der Ablehnung, die uns vorliegt.
„Für die einen verdiene ich zu viel, für die anderen zu wenig“ – der Vater ist verzweifelt. Wohngeld hat die Familie ebenfalls im September beantragt, bisher ohne Rückmeldung. Der Vater rechnet mit neun Monaten Bearbeitungszeit. Mindestens so lange müssen sie jeden Cent umdrehen.
Viele sind von den Anträgen überfordert
Dabei scheint die Familie alles richtig gemacht zu haben. Denn Kinderzuschlag und Wohngeld zählen genau zu den Sozialleistungen, die gemeinhin empfohlen werden zu beantragen, wenn kein Bürgergeld bezogen wird, das Einkommen aber relativ niedrig ist für eine ganze Familie.
Auch Bernd Lindner empfiehlt das den Familien, die zu ihm (nach Anmeldung) in das Familienzentrum Müze im Stuttgarter Süden kommen. Dort bietet er seit drei Jahren ehrenamtliche Beratung an in Bezug auf Finanzen und Anträge.
Welche Leistung steht mir zu? „Damit sind viele vollkommen überfordert“, sagt Lindner, der bis zu seinem Ruhestand Sachbearbeiter im Beratungszentrum des Jugendamts war. Immer wieder hat er Mütter und Väter vor sich, die ihren Anspruch noch nicht wahrgenommen haben. Beim Wohngeld bestehe noch die geringste Scheu, weil daran keine Bedingungen geknüpft sind. Das mache die Leistung attraktiv, so Lindner.
Er empfiehlt, unbedingt den Antrag auf Wohngeld zu stellen, auch wenn letztlich nur wenige Euro dabei heraus springen – denn sobald man Anspruch auf nur eine Sozialleistung habe, sei man in Stuttgart Bonuscardberechtigt. Und die Bonuscard macht sich für Familien bezahlt: vor allem durch die Befreiung von den Kita-Gebühren und das kostenlose Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule.
Mindesteinkommen von 900 Euro
Am wenigsten bekannt sei bei Familien aber der Kinderzuschlag, so Lindner. Diese Sozialleistung wurde zum Januar 2025 erhöht auf maximal 297 Euro pro Kind. In Stuttgart beziehen momentan mach Angaben der der Familienkasse 2979 Familien Kinderzuschlag. Man kann selbst über Kinderzuschlag-Rechner im Netz ermitteln, wie hoch der eigene Anspruch ist. Bei Roman Kravchenko ergibt sich dabei eigentlich der Höchstsatz.
Wie kann das sein, dass sein Antrag auf Kinderzuschlag trotzdem abgelehnt wurde? Der Leiter der Familienkasse Baden-Württemberg Ost, Frank Steidle, klärt auf. Man müsse ein Mindesteinkommen von 900 Euro vorweisen. Das jedoch müsse umgerechnet auf die letzten sechs Monate gelten. Bei Antragstellung (September und November) habe die Berechtigung auf Kinderzuschlag deshalb noch nicht vorgelegen. Man könne aber jeden Monat aufs Neue einen Antrag stellen, betont Steidle. Die Gegebenheiten könnten sich ändern .
Die Familie Kravchenko probiert es also wieder. Diesmal hat sie gute Chancen, dass es klappt. Bis zur Bewilligung muss sie aber weiter knallhart kalkulieren. Im vergangenen August sind sie umgezogen, dafür mussten sie sich von einem Bekannten Geld leihen. 200 Euro zahle er monatlich zurück. Allein die Miete (1115 Euro warm) frisst fast die Hälfte des Nettoverdiensts des Vaters auf. Einfacher wäre es, wenn seine Frau arbeitete, was die Bauingenieurin auch tun will. Sie macht gerade einen Deutschkurs, bewirbt sich nebenher – bisher ohne Erfolg. Sie würden gerne längere Betreuungszeiten für ihren Sohn an der Schule buchen, um den Alltag besser stemmen zu können. Die Gebühren für die erweiterten Betreuungszeiten an der Ganztagsschule betragen knapp 71 Euro. „Wir können uns das nicht leisten“, sagt der 33-Jährige.
45 Euro fürs Schülerticket? „Das geht nicht!“
Sein Sohn wünsche sich, nicht immer zu Fuß gehen zu müssen. Klassenkameraden des Erstklässlers haben das Jugendticket BW, fahren damit zum Sportverein. Auch für das Schülerticket sind die Kosten zuletzt stark gestiegen – auf inzwischen 45 Euro im Monat. „45 Euro? Das geht nicht!“, sagt Roman Kravchenko. Sie könnten ja nicht mal das Deutschlandticket für seine Frau bezahlen.
Geld für Bildung und Teilhabe
Paket
Wer entweder Bürgergeld, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhält, kann einen Antrag auf „Bildung und Teilhabe“-Leistungen stellen. Damit kann man Nachhilfe, Klassenfahrten, Schulmaterialien, die Schülerfahrkarte, aber auch mit 15 Euro monatlich den Sportverein oder die Musikschule bezahlen.
Anlaufstelle
Gering verdienende Eltern können sich auch an das Projekt-Team KiZplus in Stuttgart-Wangen wenden. Hier bekommen sie Hilfe, wenn es zum Beispiel um die erstmalige oder erneute Inanspruchnahme von Sozialleistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket sowie freiwillige kommunale Leistungen für Familien und Kinder geht. Mehr Informationen unter Telefon 071/22 99 6 352 und –364 sowie unter kizplus-stuttgart@ulmer-strasse.net.
Rechner
Wer wissen will, ob er Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann das leicht im Netz ermitteln, zum Beispiel unter diesem Link: https://www.kinderzuschlag.org/rechner/