OB Frank Nopper mit Orden am 24. Januar. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Die Zigeunerinsel verteilte ihre Orden „to go“. Nicht coronakonform, wie das Ordnungsamt meint. Präsident Thomas Haas ist sauer. OB Frank Nopper hat das Bußgeld bereits bezahlt.

Stuttgart - Weil die Kampagne wegen des Coronavirus ins Wasser gefallen ist, hat die Karnevalsgesellschaft Zigeunerinsel ihre Orden dieses Jahr vor dem Vereinsheim „to go“ vergeben – das hat jetzt Konsequenzen. Präsident Thomas Haas ist ein Bußgeldbescheid in Höhe von 909 Euro ins Haus geflattert. Auch Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper und seine Frau Gudrun haben einen Bescheid erhalten und das ihnen auferlegte Bußgeld nach eigenen Worten bereits vor Wochen bezahlt.

 

Was war passiert? An zwei Wochenenden im Januar konnten die knapp 200 Aktiven der Karnevalsgesellschaft den begehrten Jahresorden auf dem Vereinsgelände abholen; unsere Zeitung hatte darüber berichtet. Ähnlich wie bei einem Schnellimbiss sollte die Auszeichnung in einem kurzen Zeitfenster stattfinden mit höchstens einem Haushalt und dem Präsidenten. Das sollte kontaktlos im Freien vor sich gehen, mit Maske und Abstand.

Auch der damals frisch gewählte Frank Nopper schaute in seiner Funktion als designierter OB mit seiner Frau Gudrun vorbei, um einen Orden in Empfang zu nehmen. Zwei Privatpersonen, die im Bescheid als Zeugen benannt werden, verständigten später offenbar die Polizei. Diese kam an jenem 24. Januar auch auf das Gelände, verließ dieses laut Haas aber „ohne eine Art von Beanstandung“. Das bestätigte ein Sprecher der Polizei tags darauf auch unserer Redaktion.

Der Präsident der Karnevalsgesellschaft wehrt sich

Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart legt Thomas Haas als dem Verantwortlichen dennoch gleich drei Ordnungswidrigkeiten zur Last. Er habe eine „sonstige Veranstaltung“ abgehalten, sich „ohne einen triftigen Grund“ außerhalb seiner Wohnung aufgehalten und entgegen der Coronaverordnung „an einer Ansammlung oder Zusammenkunft teilgenommen oder eine private Veranstaltung abgehalten“. Das sieht der Präsident der Zigeunerinsel anders. Er habe nie zu einer Veranstaltung eingeladen, und es habe auch keine Ansammlung auf dem Vereinsgelände gegeben. „Dem widerspreche ich in aller Deutlichkeit.“

Vielmehr habe er den Mitgliedern nur das Angebot gemacht, ihre Orden dort abzuholen, weil er sich ohnehin dienstlich im Vereinsheim aufgehalten habe. Insofern habe er einen triftigen Grund gehabt, sein Haus zu verlassen. Haas meint, dass die Behörde „dem Ehrenamt einen Bärendienst erwiesen“ habe. Den Bußgeldbescheid hält der 63-Jährige inhaltlich und in der Höhe für unangemessen. Er überlege noch, wie er damit umgehe. „Die Tendenz geht dazu, Einspruch zu erheben.“

Jeweils 216 Euro für das Ehepaar Nopper

Nopper musste für den „kurzen Aufenthalt von einigen wenigen Minuten“, wie er unserer Zeitung sagte, inklusive Gebühren für sich und seine Frau je 216 Euro bezahlen, weil er an „einer Ansammlung im Sinne der Coronaverordnung“ teilgenommen habe. Andere Teilnehmer seien nicht belangt worden, betont er. Dabei habe er im Vorfeld aufgrund seiner Erfahrungen mit dem Neckarkäpt‘n – nach der Jungfernfahrt im Juni 2020 hat er, wie berichtet, 100 Euro Bußgeld wegen Teilnahme an einer privaten Veranstaltung mit mehr als zehn Personen bezahlt – vorab mehrfach bei dem Verein nachgefragt, ob die Ordensübergabe den aktuellen Vorschriften gemäß organisiert sei. Das habe man ihm glaubhaft versichert.

Noppers Einschätzung im Nachhinein: „Die Idee war gut gemeint und die Umsetzung coronakonform geplant, aber der Verlauf war leider anders als angekündigt.“ Das bezeugt das Foto, das in unserer Zeitung am Folgetag erschienen ist und im Bescheid als Beweis aufgeführt wird. Darauf sind nicht nur er und seine Frau zu sehen, sondern auch zwei maskierte Mitglieder der Brauchtumsgruppe Stuttgarter Hutzelmännlein. Nopper bezeichnete den Vorgang jetzt als „sehr ärgerlich“, denn er habe lediglich einem Stuttgarter Traditionsverein seine Referenz erwiesen. Als Chef der Stadtverwaltung habe er nicht gegen den Bescheid seiner Ordnungsbehörde Einspruch erheben wollen. Rechtlich wolle er den Vorgang nicht bewerten.