Vergewaltigung, Kindesmissbrauch – aber damit nicht genug: Die Anklage gegen einen 22-Jährigen, der sich vor der 2. Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts zu verantworten hat, wiegt schwer.
Stuttgart - Yassin H. entspricht dem Bild, das sich viele vom einem Computer-Nerd machen. Brille, nicht gerade schlank, ein eher unauffälliges Erscheinungsbild. Und schnell wird am Stuttgarter Landgericht klar: Den 22-Jährigen kann man durchaus als IT-Experten bezeichnen.
Hätte Yassin H. dieses Fachwissen einer entsprechenden Ausbildung zugute kommen lassen, dann hätte der gebürtige Stuttgarter vor der 2. Jugendstrafkammer bei der Frage nach seinem Beruf nicht sagen müssen: „Ich habe keinen erlernt.“
Die tiefen Einblicke in digitale Funktionsweisen haben dem Angeklagten offenbar andere Türen geöffnet. Laut Anklageschrift sind dies allerdings Türen in einen Kosmos voller sexueller Abgründe, unstillbar scheinender krimineller Energie und fassungslos machender Gewalt.
Mit Fotos immer stärker unter Druck gesetzt
Im Jahr 2019 soll Yassin H. damit begonnen haben, sich in die Welt von ihm bis dato unbekannten 13-jährigen Mädchen einzuschleichen. Über den Kontakt per WhatsApp oder mit Hilfe gehackter Accounts bringt er die Kinder dazu, ihm Nacktbilder und Videos von sich zu schicken. Auf manchen Bildern nehmen die jungen Opfer an sich selbst sexuelle Handlungen vor. Sobald er von den Mädchen nicht mehr das bekommt, was er will, soll Yassin H. damit gedroht haben, den Eltern der Kinder die von ihm gespeicherten Bilder und Videos zu schicken. Manche Mädchen brechen wohl trotzdem den Kontakt ab. Aber nicht alle. Es kommt zu verschiedenen Treffen, bei denen es zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern gekommen sein soll und in zwei Fällen zu der Vergewaltigung von Jugendlichen.
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Insgesamt sind es 14 Anklagepunkte, die Yassin H. zur Last gelegt werden. Seit dem 15. Juni sitzt er in Untersuchungshaft. Auf dem beschlagnahmten Handy sollen auch Bilder von Vergewaltigungen fünfjähriger Mädchen und Jungen zu sehen sein. Der Prozess am Stuttgarter Landgericht wird am 15. Dezember fortgesetzt, dann soll eine Erklärung des Angeklagten verlesen werden.