Der Betrieb ist „vorläufig geschlossen“. So steht es an der Tür zu dem Bordell City-Eroscenter. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Im Stuttgarter Rotlichtbezirk ist ein weiteres Licht ausgegangen: Per Sofortvollzug hat das Bordell City-Eroscenter an der Weberstraße im Leonhardsviertel schließen müssen.

Stuttgart - „Betrieb vorläufig geschlossen“, steht auf dem Schild am Eingang zum City-Eroscenter im Leonhardsviertel. Der Freier, der in das Bordell wollte, zieht unverrichteter Dinge ab. Seit Jahren will die Stadtverwaltung die Laufhäuser in dem Viertel reduzieren. Nach dem das Gebäude 16 schließen musste, ist jetzt auf Betreiben der Stadtverwaltung auch im Eros, Weberstraße 11 A, das rote Licht ausgegangen.

Die zehn Prostituierten, die dort gearbeitet haben, sind auf andere Laufhäuser im Quartier ausgewichen. „Die Zustände dort sind ganz schlimm. Die Häuser sind völlig herunter gekommen. Aus den Hahnen kommt kaum Wasser, alles ist schmuddelig“, klagt eine der Frauen. Und Manfred Blocher von der Caritas stellt fest: „Wir lehnen Prostitution strikt ab. Das steht außer Frage. Aber das Eros ist für die Frauen im Leonhardsviertel noch die beste Adresse. Das Gebäude ist baulich in einem ordentlichen Zustand.“ Tatsächlich wurde das Bordell erst vor kurzem von Grund auf renoviert. Vielleicht sogar zu gründlich, um als Laufhaus weiter betrieben werden zu können.

Stadt erklärt: Es gibt keinen Bestandsschutz

Als Bordell genutzt wurde das Eros bereits vor 1985. Markant ist dieses Datum, weil in diesem Jahr eine Vergnügungsstättensatzung mit neuen Regeln für Bordelle in Kraft getreten ist. Die Betreiber der fünf Bordelle im Leonhardsviertel, die es bereits vor 1985 gab, gingen davon aus, dass sie sogenannten Bestandsschutz genießen – und fühlten sich auf der sicheren Seite. Der Stadtverwaltung warfen sie sogar vor, zu lasch bei der Schließung der anderen, illegalen Bordelle zu agieren. Von Bestandsschutz will Kerstin Rickes, Leiterin des Baurechtsamts, jedoch nichts wissen. „Den hat kein Bordell im Leonhardsviertel. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass sie nie genehmigt worden sind“, sagt sie. Und das nun renovierte Eros falle auf Grund der sehr umfänglichen Sanierung schon gar nicht mehr unter den Altbestand.

Gegen die Nutzungsuntersagung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Eros-Betreiber zwar Widerspruch eingelegt und beantragt, dass der Sofortvollzug aufgehoben wird. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Anfang Februar entschieden hat, dass die sofortige Vollziehbarkeit der Nutzungsuntersagung zu Recht ergangen ist, hat er das Eros „vorläufig“ geschlossen. Hält er sich nicht daran, droht ihm ein Zwangsgeld in vier- bis fünfstelliger Höhe pro Tag. Erledigt ist das Thema damit nicht: Für das laufende Verfahren steht das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart beziehungsweise des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim noch aus. „Das eine ist der Sofortvollzug. Im Hauptsacheverfahren geht es aber um die rechtmäßige Nutzungsuntersagung“, stellt Rickes fest. Solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen. Was, wenn die Stadt vor Gericht unterliegt? Rickes: „Mögliche Schadensersatzforderungen des Betreibers dürfen uns nicht abschrecken, wenn wir überzeugt sind, dass wir richtig liegen.“

Bezirksvorsteherin versichert: Es reicht ein Bordell

Wie viele der 14 Bordelle und bordellartigen Betriebe im Leonhardsviertel künftig weiter betrieben werden, ist offen und soll durch einen neuen Bebauungsplan geregelt werden. Geht es nach Veronika Kienzle, Bezirksvorsteherin Stuttgart-Mitte, reicht ein Bordell. In einer Sitzung des Gremiums war von vier Häusern die Rede – darunter die Häuser Leonhardstraße 8 und 18. Beide Betriebe haben keine Baugenehmigung und sind nach 1985 als Bordelle an den Start gegangen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof hatte sich nur deshalb erledigt, weil der Gemeinderat eine Veränderungssperre in dem Viertel erlassen hat. Beide Häuser gehören deshalb laut Baurechtsamt geschlossen. Die Frage, warum das nicht der Fall ist und sie eventuell sogar weiter betrieben werden dürfen, bleibt offen. Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne): „Es gibt rechtlich einiges zu klären. Wir sind dran.“