Auch Spielhallen und Wettbüros sollen sich künftig im Stadtbezirk nicht mehr ohne weiteres ansiedeln können. Foto: dpa

Mit einer Änderung des Bebauungsplans soll Vergnügungsstätten in Stuttgart-Weilimdorf die Ansiedlung erschwert werden. Dazu zählen auch Casinos, Wettbüros und Bordelle.

Stuttgart-Weilimdorf - Das Steuerungsinstrument dafür ist ein neuer Bebauungsplan für die Innenstadt, dessen öffentliche Auslegung in der vergangenen Sitzung des Bezirksbeirates einstimmig beschlossen wurde. Zuvor hatte Hermann-Lambert Oediger vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung die Situation dargelegt: „Das bisher geltende Planungsrecht, das aus den 1980er Jahren stammt, ist uns nicht restriktiv genug.“ Es habe zum Beispiel nicht gegen „eine Ansiedlungswelle von Spielhallen“ in der Stadt geholfen. Im Vergleich dazu soll nun der „Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen in Weilimdorf“ ein scharfes Schwert ergeben gegen eventuelle Versuche einer Neuansiedlung einschlägiger Gewerbe.

Der entscheidende Baustein dabei: „Wir wollen die Festlegung eines Zulassungsbereiches mit der klaren Maßgabe für eine äußerste Begrenzung“, sagte Oediger. Das entsprechende Terrain wird nun auf einen engen Bereich im Stadtzentrum beschränkt: im Westen von der Solitudestraße begrenzt, im Osten von der Stotzinger Straße. Im Norden reicht es nicht ganz an die Staigerstraße heran, im Süden eine Gebäudezeile über die Pforzheimer Straße hinaus.

Mindestabstand zwischen zwei Etablissements

Das zweite Instrument der Einschränkung liegt in der Situierung eines Betriebes innerhalb eines in Frage kommenden Gebäudes: Sollten überhaupt Neuansiedlungen ins Auge gefasst werden, so könnten diese nur in Unter- und Obergeschossen eines Hauses genehmigt werden, also keinesfalls im Bereich des Erdgeschosses. Und um Ballungen solcher Einrichtungen zu verhindern, wird ein Mindestabstand von 85 Metern zwischen zwei Etablissements vorgeschrieben. Zudem machte Oediger deutlich: „Weiterhin ausgeschlossen bleiben Bordelle oder Gewerbe ähnlicher Nutzung.“

In der anschließenden Debatte nannte Marc Benzinger (CDU) die Vorlage schlüssig und stellte fest: „Wir sind dankbar, dass der Bereich weiter reduziert und eingegrenzt wurde.“ Michael Schrade (Freie Wähler) wies darauf hin, dass die nun auf den Weg gebrachte Bestimmung „nicht ohne Geburtswehen“ zustande gekommen sei, zudem habe der Prozess dahin nun rund fünf Jahre gebraucht. Nicht glücklich sei er über die Maßgabe, dass solche Einrichtungen „in robusten Stadtbezirken“, zu denen Weilimdorf zähle, überhaupt genehmigungsfähig seien. Dieter Benz (SPD) wiederum nannte es „gut, dass es jetzt so kommt“. Er wundere sich aber, dass in der Pforzheimer Straße prinzipiell eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten möglich sei: „Das hätte ich mir anders gewünscht.“

Spannend könnte es übrigens hinsichtlich des Bestandsschutzes bestehender Einrichtungen werden, wenn zum 30. Juni 2017 sich das Landesrecht in Sachen Glücksspiel ändert: „Dann wird es sicher zu Prüfungen kommen“, sagte Oediger, und dann müsse man sehen, „wie man mit diesen Anträgen im Einzelnen umgeht“.