So sieht das A-Schild aus. Foto: SDMG/Kohls

Wer gewerbsmäßig Abfall transportiert, der braucht ein großes A, das vorne und hinten am Lastwagen angebracht werden muss. Doch was ist eigentlich Sinn und Zweck des Schildes? Und warum ist es auf den Fahrzeugen der städtischen Müllabfuhr nicht zu finden?

Stuttgart - Das Länderkürzel für A ist Österreich. Klar, das kennt man und weiß, dass A für Austria steht. Doch der Laster, der Bauschutt geladen hat, kommt eben nicht aus dem Nachbarland. Und er ist auch kein Anfänger, wie der Sohn mutmaßt. Nein, der Laster hat dieses A-Schild direkt unterhalb der Windschutzscheibe, weil er eben schlicht Abfall befördert.

Was ist das höchste Ziel des Abfallrechts?

Doch warum ist das eigentlich so? Schuld daran ist das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es ist quasi das Grundgesetz des deutschen Abfallrechts. Interessanter Fakt am Rande: Darin ist auch eine Abfallhierarchie aufgelistet, die als wichtigstes Ziel die Vermeidung des Mülls sieht, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstigen Verwertung und die Beseitigung.

Doch zurück zu den Schildern. Die sogenannte Kennzeichnungspflicht ist in Paragraf 55 des KrWG geregelt. Da heißt es: „Sammler und Beförderer haben Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln zu versehen (A-Schilder).“ Genauere Ausführungen dazu gibt es in Paragraf 10 des Abfallverbringungsgesetzes. Demnach müssen die Tafeln mindestens 40 Zentimeter breit und 30 Zentimeter hoch sein und das A (schwarz auf weißem Grund) muss eine Buchstabenhöhe von 20 Zentimeter und eine Schriftstärke von zwei Zentimetern aufweisen.

Kein Schild? Das kann teurer werden

Natürlich gilt das nur für Fahrzeuge, die gewerblichen Müll transportieren. Der Privatmann darf ohne Schild zur örtlichen Sammelstelle fahren, um seinen Elektroschrott oder was auch immer dort abzugeben. Doch warum ist dieses A-Schild eigentlich nötig?

Harald Notter, Referatsleiter Kreislaufwirtschaft im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, sagt: „Sinn und Zweck ist: Die Polizei kann bei den Straßenkontrollen gezielt die Lkw herauswinken und die richtige Deklaration der Abfälle kontrollieren.“ Häufig komme es vor, dass zum Beispiel gefährliche Abfälle wie teerhaltiger Straßenaufbruch als gefährlicher Bauschutt deklariert werde. Wer sich ohne A-Schild erwischen lasse, erhalte ein Bußgeld, das auch pädagogisch wirke. Laut Gesetzestext ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 000 Euro möglich, wenn das Fahrzeuge nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mit Warntafeln versehen worden ist. Die Summe liegt aber in der Regel tiefer, wie der Stuttgarter Stadtsprecher Martin Thronberens erklärt: „Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 20 bis 1000 Euro geahndet werden können.“ Doch wie sieht es eigentlich mit Sündern aus, die etwa ihren Müll absichtlich falsch deklarieren?

Was kam bei den Kontrollen raus?

Eine Anfrage ans Innenministerium bringt keinen Aufschluss. Dort führt man solche Statistiken nicht. Bei der Stadt Stuttgart weiß man mehr: „Bei der unteren Abfallrechtsbehörde kommen aufgrund von Verkehrskontrollen der Polizei bislang wenige Verstöße zur Anzeige“, sagt Thronberens. Demnach habe es 2018 vier Fälle und 2019 bisher einen Fall gegeben. Doch was waren das für Fälle? Wurden dank der Schilder wenigstens ein paar gefährliche Müllsünder enttarnt? Eher nicht. Die Antwort fällt einfach aus: „Bei den Verstößen ging es darum, dass kein A-Schild angebracht war“, heißt es von der Stadt.

Doch warum dürfen die Fahrzeuge der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) ohne A-Schild in der Stadt unterwegs sein? Auch hier greift wieder der Paragraf 55 des KrWG: „Dies gilt nicht für Sammler und Beförderer, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.“ Oder wie es Stadtsprecher Thronberens formuliert: „Die AWS ist von der Verpflichtung befreit und hat daher keine A-Schilder auf den Müllfahrzeugen.“