Die Foto: /Peter Kopp

Wildkameras werden häufig eingesetzt, um Jägern einen Überblick über ihr Revier zu verschaffen oder der Forschung zu neuen Erkenntnissen zu verhelfen. Doch der Einsatz erfolgt nach strengen Regeln.

Die Aufregung war groß, als im vergangenen Herbst gleich zwei Anwohner einen Luchs im Stuttgarter Fasanenhof glaubten gesehen zu haben. Doch Augenzeugenberichte sind wenig verlässlich. Eine Möglichkeit, um den Beobachtungen auf den Grund zu gehen, können sogenannte Wildkameras sein. Ob ein Wolf durch die Wälder zieht, ein Waschbär in einem Garten randaliert oder Rebhühner auf dem Feld picken, lässt sich mit bloßem Auge oft nicht feststellen, da die Wildtiere sich dem Menschen nicht gerne zeigen. Um über ihre Lebensweisen dennoch Bescheid zu wissen, setzen Jäger und Wissenschaftler häufig auf moderne Technik.

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„Wildkameras sind inzwischen in den Jagdrevieren gebräuchlich“, bestätigt Erhard Jauch, Sprecher des Landesjagdverbands Baden-Württemberg. Neben der Hoffnung, auch mal ein seltenes Exemplar wie eben einen Wolf, einen Luchs oder einen Goldschakal vor die Linse zu bekommen, geben die Aufnahmen aber auch Erkenntnisse über den Wildbestand. „Wildschweine sind beispielsweise eher launisch und unstet“, erklärt Jauch. Habe der Jäger Futter ausgelegt, um die Tiere anzulocken, könne er mithilfe der Aufnahmen sehen, ob es an der richtigen Stelle liegt. Aber: „Die Kameras kommen nicht flächendeckend, sondern nur gezielt zum Einsatz.“

Überwachung im Wald?

Doch einige Spaziergängerinnen und Spaziergänger, die sich mit dem nahenden Frühling nach Ausflügen in die Natur sehnen, fühlen sich unbehaglich beim Gedanken daran, dass sie dort womöglich auf Schritt und Tritt gefilmt werden könnten. Auch bei der Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg gingen schon Beschwerden ein. „Bei einer Überwachung mit einer Wildkamera ist den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Waldbesucher, Spaziergänger und Wanderer ein hoher Stellenwert einzuräumen“, betont Cagdas Karakurt, Sprecher der Datenschutzbehörde. Dem gegenüber stehe jedoch das berechtigte Interesse des Jagdpächters, der die Kameranutzung mit seiner Hegeverpflichtung rechtfertigen kann. Auch Peter Kopp, Kreisjägermeister bei der Jägervereinigung Stuttgart, setzt die Technik ein. „Es geht dabei gar nicht mal um das Jagen“, sagt Kopp. Meist gehe es einfach darum, einen besseren Überblick über das Revier zu haben.

In seinem Revier braucht er die Kameras aktuell, um herauszufinden, ob die Wildschweine Junge haben. Denn trotz der Schonzeit darf das Schwarzwild ausnahmsweise wegen der grassierenden Schweinepest bejagt werden. Nur eben nicht, wenn eine Sau Junge bekommen hat. „Das sind wichtige Informationen für uns Jäger.“ Privat hat Peter Kopp eine Wildkamera im Garten aufgestellt, um einen tierischen Übeltäter zu überführen, der ihm jede Nacht die Meisenbällchen vom Baum reißt. Auf diese Weise konnte er auch einem Freund helfen, dessen Garten nachts von einem Waschbären heimgesucht wurde.

Erkenntnisse über Jungtiere

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Wird die Kamera auf Privatgelände eingesetzt, gibt es keine rechtlichen Bedenken. Im Wald, der für alle zur Erholung zugänglich ist, können die Kameras jedoch nicht ohne weiteres aufgehängt werden. „Eine Ausrichtung von Wildkameras auf öffentliche Wege stufen wir regelmäßig als unzulässig ein“, erklärt Karakurt. Auch Grillstellen oder Kinderspielplätze dürfen nicht überwacht werden.

Die Kamera darf nur an einer Stelle aufgebaut werden, an der nahezu keine Fußgänger vorbeikommen. Sie sollte höchstens in einem Meter Höhe angebracht und ausschließlich auf die Futterstelle oder den Waldboden ausgerichtet sein. Auch technisch gibt es laut Karakurt einiges zu beachten: „Sie ist so einzustellen, dass keine Videosequenzen, sondern Einzelbilder in geringer Taktung aufgenommen werden.“ Auch muss die Auflösung so niedrig eingestellt werden, dass sich die Bilder nicht vergrößern lassen. „Die Bilder lösche ich nach der Sichtung sofort wieder“, sagt auch Peter Kopp. Doch nicht nur zur Hege der Jagdreviere werden die Kameras eingesetzt. Auch zum sogenannten Monitoring, also der Überwachung der Waldtiere für die Forschung, sind sie notwendig. Dabei arbeiten die Jägerinnen und Jäger häufig mit Wissenschaftlern von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg zusammen. „Die Jäger liefern den Wissenschaftlern die gewünschten Aufnahmen, die diese dann auswerten“, erklärt Jauch.

Forschung profitiert von Wildkameras

Ob also doch ein Luchs durch Stuttgarts Wälder streift – die versteckten Kameras werden das Geheimnis eines Tages wohl aufdecken.