Wenn die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verpflichtend wird, könnte es zu Personalengpässen kommen, fürchtet das Jugendamt. Foto: dpa

Auf dem Fasanenhof sollen zwei weitere Kindertagesstätten entstehen. Sollte der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Schulkindern gesetzlich verankert werden, könnte es zu weiteren Engpässen beim Betreuungspersonal kommen.

Filder - In Möhringen und Vaihingen gibt es zu wenige Betreuungsplätze für Kinder. Das ist dem Jahresbericht zur Entwicklung der Kinderbetreuung in Stuttgart zu entnehmen, der sich auf das Jahr 2017 bezieht. Mit dem Bau zusätzlicher und der Erweiterung bestehender Kindertagesstätten möchte die Stadt dem Bedarf in den nächsten Jahren nachkommen. So entstehen beispielsweise an der Heßbrühlstraße im Synergiepark, an der Meluner Straße im Wohngebiet Lauchhau-Lauchäcker und an der Fasanenhofstraße Neubauten (wir berichteten). Bereits vor einigen Jahren war geplant, auf dem Gelände der ehemaligen Grundschule auf dem Fasanenhof eine Kita zu bauen. In der Zwischenzeit allerdings waren dort Systembauten zur Unterbringung von Flüchtlingen errichtet worden. „Wo und wann soll diese Kita Ehrlichweg denn tatsächlich entstehen?“, möchte Angelika Lehrer vom Bürgerverein Fasanenhof wissen. Zuletzt sei eine Kita-Planung für den Ehrlichweg nicht mehr öffentlich zur Sprache gekommen.

Stadt und Kirche investieren in den Kita-Ausbau

„Im westlichen Teil des Fasanenhofes ist vor dem Hintergrund der Nachverdichtung im Bereich Ehrlichweg auf einem städtischen Grundstück der Bau einer vier- bis sechsgruppigen Kindertageseinrichtung geplant“, bestätigt eine Mitarbeiterin des Jugendamts. Für die Gestaltung und Realisierung sei ein Wettbewerb geplant. „Mit Ergebnissen ist im Sommer dieses Jahres zu rechnen“, heißt es vom Jugendamt. „Der Zeitpunkt einer möglichen Eröffnung der Kindertageseinrichtung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar.“

Auch die katholische Kirche St. Ulrich hat einen Kita-Ausbau geplant. Nun allerdings ist das Kirchenwesen im Umbau, auch der Abriss der Kirche ist im Gespräch (wir berichteten). „Noch sind die Diskussionen um den Abriss und die Neugestaltung, besonders innerhalb der Gemeinde, in vollem Gange. Da stellt sich die Frage: Wann kann diese Kita wirklich fertig sein?“, fragt Angelika Lehrer.

Das Jugendamt erklärt, dass die Erweiterung der katholischen Kita von drei auf vier Gruppen und der Ausbau der Ganztags- und Kleinkindbetreuung zum Haushalt 2016/17 beschlossen wurde. „Nach den uns vorliegenden Unterlagen will die katholische Kirchengemeinde ihr Vorhaben zum Kita-Jahr 2019/20 realisieren“, sagt die Jugendamtsmitarbeiterin.

Fragen bei der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Ein weiterer Punkt, der Angelika Lehrer umtreibt, ist die Ganztagsbetreuung von Grundschülern. „Falls der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern gesetzlich verankert wird, werden auch in diesem Bereich wieder zusätzliche Betreuungsplätze und Betreuungspersonal benötigt. Wie auch im Vorschulbereich fehlt es hier aber bereits aktuell an Erziehern beziehungsweise Betreuungspersonal. Die dann wieder benötigten Hortplätze beziehungsweise Betreuungsplätze für Grundschulkinder werden momentan ja umgewandelt in Kitaplätze für Vorschulkinder“, so Lehrer.

Eine konkrete Aussage zu den Folgen eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung von Schulkindern könne erst getroffen werden, wenn die rechtliche Ausgestaltung feststeht, heißt es seitens des Jugendamts. Je nachdem, ob es bei dem Anspruch nur um Betreuung oder um Betreuung und Bildung gehe, wirke sich das auf die Qualität, und damit auf den Personalschlüssel und die Qualifikation der Beschäftigten aus. „Völlig klar ist, dass jegliche Ausweitung von Angeboten für Schulkinder zusätzliches Personal erfordert“, so die Mitarbeiterin des Jugendamts. „Wenn das Personal einen qualifizierten Abschluss eines pädagogischen Berufes haben soll, wird es nicht in ausreichender Menge zu finden sein.“ Das sei bereits in Einrichtungen der Fall, die Kinder vor dem Grundschulalter betreuen, „und das bei Steigerung der Ausbildung, Qualifizierung als zweiten Beruf und Auslandsanwerbungen et cetera“.

Die Mitarbeiterin spricht sich gegen Teilzeitarbeitsplätze für die Betreuer aus. „Ein Beruf ist dann attraktiv, wenn die Arbeitsplätze angemessen bezahlt werden und mit Vollzeitarbeit ein ausreichendes Einkommen erzielt werden kann. Insofern setzt der Rechtsanspruch auf einen Schulkindbetreuungsplatz voraus, dass sich die Schule ein Stück neu erfinden muss“, so die Frau vom Jugendamt.