Wenn es nach der Fraktion SÖS/Linke-plus im Vaihinger Bezirksbeirat geht, dann gehört das Laubwegblasen mit Motorlärm bald der Vergangenheit an. Foto: Michael Steinert

Wenn es nach der Fraktion SÖS/Linke-plus im Vaihinger Bezirksbeirat geht, dann gehört das Laubwegblasen mit Motorlärm bald der Vergangenheit an. Sie sind nicht die Ersten, die den Vorstoß wagen.

Vaihingen - Der Herbst ist da, die Blätter fallen bald. Dann wird es spätestens im Oktober laut, aber nicht, weil das fallende Laub mit mehr Geräusch fällt als sonst, sondern weil Gartenbesitzer, Gehweganrainer und auch die Stadt mit Laubsaugern und -bläsern Wirbelstürme verursachen, um das Laub wegzublasen. Die Fraktion SÖS/Linke-plus im Bezirksbeirat Stuttgart-Vaihingen hat deshalb am 29. August bei der Stadt beantragt, das Verbot von Laubbläsern und Laubsaugern in Wohngebieten und zur Reinigung von Straßen und Gehwegen zu prüfen.

Nach Auffassung von SÖS/ Linke-plus sollten Ämter und Betriebe der Stadt diese Geräte wegen der schädlichen Wirkungen auf Gesundheit, Umwelt und Klima nicht mehr verwenden. Die Verwaltung dürfe nur noch Firmen unter Vertrag nehmen, die auf den Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern verzichten.

Lärm und Schadstoffe sind Argumente

In ihrer Begründung weist die Fraktion auf die Internetseiten des Bundesumweltamts hin. Laubsauger und -bläser könnten im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit seien sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. „Lärm macht krank – deshalb dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden“, heißt es auf dieser Seite. Der Fraktionssprecher Gerhard Wick sagt dazu: „Wir alle wissen, dass sich daran so gut wie niemand, auch städtische Ämter und Betriebe, hält und Zuwiderhandlungen auch nicht geahndet werden.“

Das Umweltbundesamt stellt weiter fest: „Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden.“ Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot würden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende sei dies „gesundheitlich bedenklich“.

Graz hat ein Laubbläser-Verbot

Zur Untermauerung ihres Verbotsantrags führt die Fraktion auch eine Studie des Bundesumweltamts an. Danach stießen Laubsauger und Laubbläser mit Zweitaktmotoren 270 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus, also 200 Mal so viel wie ein Auto mit Katalysator. Aber auch elektrisch betriebene Laubsauger verhinderten nicht, dass beim Einsatz auf Straßen und Plätzen krebserregenden Substanzen wie Feinstaub mit Dieselruß und Reifenabrieb aufgewirbelt würden.

Dass ein Verbot dieser Geräte möglich sei, schreibt die Fraktion SÖS/Linke-plus in ihrem Antrag, beweise die österreichische Stadt Graz. Diese habe das Verbot 2013 eingeführt, um die hohen Feinstaubwerte in der Region zu senken.

Sind die Laubbläser unverzichtbar?

Auch andere Bezirksbeiräte hatten in der Vergangenheit schon für das Verbot von Laubbläsern und -saugern plädiert. Die Grünen im Westen hatten dieses Thema im März 2017 in einen Antrag gepackt, in dem es um die Umsetzung des vom Gemeinderat vor Jahren beschlossenen Lärmaktionsplans ging. Sie forderten die Anschaffung von durch Akkus betriebenen Laubbläsern für die Betriebe der Stadt. Auch bei öffentlichen Ausschreibungen an Privatfirmen sollte von der Verwaltung die Verwendung von leiseren Rasenmähern, Motorsensen, Motorhackern, Motorsägen und Heckenscheren zur Bedingung gemacht werden.

Bereits 2012 hatte die Stadt Stuttgart darauf verwiesen, dass die Laubbläser unverzichtbar seien. Rund 100 städtische Mitarbeiter seien unterwegs, um bis zu 1500 Tonnen Laub zu entsorgen. Schon damals waren sechs Geräte im Einsatz, die statt des lauten Benzinmotors mit Akkus betrieben wurden. Darüber, wie sich die Stadtverwaltung zur Anfrage von SÖS/Linke-plus stellt, lag bis Redaktionsschluss noch keine Antwort vor.