Ein Blick ins Portal Kennzeichen Wunschbox zeigt, welche Kennzeichen verfügbar sind. Foto: Kennzeichen Wunschbox

Manche sehen in den Abkürzungen AH, HH verbunden mit den Zahlen 18 und 88 harmlose Wunschkennzeichen, andere gefährliche Symbolik. Was ist in Stuttgart und im Land möglich?

Stuttgart - Mit ein paar Klicks im Netz kann man feststellen, ob ein Wunschkennzeichen für das eigene Fahrzeug verfügbar ist. Für Stuttgart und die umliegenden Landkreise hat ein Test unserer Redaktion ergeben, dass die Internetseiten bei fragwürdigen Kombinationen wie AH 18 oder HH 88 in vielen Fällen ergeben, dass diese vergeben sind. Die Abkürzungen stehen in rechten Kreisen für Adolf Hitler beziehungsweise „Heil Hitler“. Das gilt nicht nur für die Buchstaben, sondern auch für die Zahlenvariante, bei der die 1 für den ersten Buchstaben des Alphabets steht und die 8 für den achten. Entsprechend kann man 18 als Code für Adolf Hitler und 88 für die Nazigrußformel „Heil Hitler“ lesen.

Ein Bericht aus Bayern, wo im Januar das Kennzeichen „AIC – HH 88“ im Landkreis Aichach-Friedberg versehentlich ausgegeben und wieder eingezogen wurde, hat auch in der Region Stuttgart Leser aufhorchen lassen. Im Internet wurde diskutiert, ob das hier auch möglich wäre – beziehungsweise warum die Behörden das hier nicht unterbinden. Auf Facebook sandten Leser sogar Fotos entsprechender Kennzeichen ein, die ihnen negativ aufgefallen waren. „Der Fahrer war sicher nicht Jahrgang 1988“, schrieb ein Leser, der ein Kennzeichen aus einem Landkreis der Region entdeckte. Seiner Meinung nach sei daher vermutlich eher die Gesinnung denn das Geburtsdatum ausschlaggebend gewesen.

Bayern hat andere Regeln

Verboten sind besagte Buchstaben- und Zahlenkombinationen in Baden-Württemberg nicht. Die Landratsämter und die Stadt Stuttgart sperren sie daher nicht. Laut einem Erlass dürfen die Abkürzungen NS, SS, SA, HJ und KZ, alle ebenfalls aus der Zeit des Nationalsozialismus, nicht vergeben werden.

„Wenn die Wunschkennzeichenseiten angeben, dass eine Nummer nicht mehr zu haben ist, dann fährt die wohl schon rum“, sagte ein Sprecher des Landratsamts Böblingen. In Stuttgart habe es „erst einmal eine Beschwerde gegeben“, sagte eine Pressesprecherin. „Da haben wir uns mit dem Bürger unterhalten. Er konnte unsere Position dann nachvollziehen.“ Diese sei, dass man nicht unbedingt von einem Kennzeichen auf die Gesinnung schließen könne. „Es kann ja auch jemand am 8. August Geburtstag haben und aus Hamburg stammen“, sagt der Sprecher des Landkreises Ludwigsburg. Im Rems-Murr-Kreis verfahre man ebenfalls so, und führt noch ein zusätzliches Argument an: „Dann suchen die entsprechenden Gruppen sich neue Symbole. Etwa 444 für DDD, was man als „Deutschland den Deutschen“ lesen kann“, sagt die Kreissprecherin.

Andere Länder, andere Maßstäbe: „In Bayern ist es nicht verboten. Aber es existiert eine Empfehlung, die Kennzeichen mit HH, AH, 88 und 18 nicht zu vergeben“, sagt der Sprecher des Landkreises Aichach-Friedberg.

Baden-Württemberg gibt dazu nichts vor. Jedoch stehe es im Ermessen der jeweiligen Zulassungsbehörde, „beim begründeten Verdacht beziehungsweise Hinweisen auf einen extremistischen Hintergrund, die Zuteilung einer Erkennungsnummer zu verweigern“, sagt der Pressesprecher Oliver Hillinger vom Verkehrsministerium. Manchmal kommt dieser Verdacht auch erst später auf. „Da schauen die Kollegen bei einer Kontrolle sicher auch mal genau hin, wen sie da vor sich haben, wenn sie so ein Kennzeichen sehen“, so ein Polizeisprecher zu der Thematik.