Die Stadt Stuttgart versucht der Taubenplage nun mit einer Plakataktion Einhalt zu gebieten. Foto: dpa

Tauben werden in Stuttgarts Innenstadt zu regelrechten Plage. Nach dem Willen der Stadt soll man die Vögel daher nicht mehr füttern. Verhindern will sie das mit Plakaten.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart setzt auf eine Plakataktion, um dem Füttern der Tauben in der Innenstadt Einhalt zu gebieten. Sie macht die Bürger auf diesem Wege darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen das Fütterungsverbot, das auch für Enten und Schwäne gilt, mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Zur Begründung der auch von der City-Initiative Stuttgart unterstützten Kampagne heißt es, dass man den ursprünglich Körner fressenden Tieren mit Brotstücken und anderen Essensresten keinen Gefallen tue. Der Kot der wachsenden Zahl von Tauben in der Stadt führe zu Gebäudeschäden. Die Plakate hängen in Bäckereien und Cafés.

Nach Erfahrung des Städtetags bringen solche Androhungen jedoch nichts. Denn die Fütterer seien oft Überzeugungstäter, die eine Beziehung zu den Tieren herstellen wollten und sich durch Verbote nicht beeinflussen ließen. „An diese Sehnsucht ranzukommen, ist schwierig“, sagte Verbands-Dezernent Gerhard Mauch am Freitag in Stuttgart. Die Vogelfreunde seien auch so pfiffig, ihrer Gewohnheit zu frönen, wenn kaum Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst drohten - am frühen Morgen oder späten Abend. Ebenso trügen unterwegs verzehrte Speisen zu den wenig artgerechten Ernährungsgewohnheiten der Tauben bei. Die Vögel scheuten sich auch nicht, in offene Bäckereien oder Cafés zu fliegen, wobei sie dort Krankheitserreger verbreiteten.

Das Verbot der Taubenfütterung gilt schon seit 1997 in Stuttgart

Die Tierschutzbeauftragte des Landes Cornelie Jäger sprach mit Blick auf die Fütterung des Federviehs von falsch verstandenem Tierschutz. Sie plädierte für die „Kombination von geregelter, tiergerechter Fütterung an betreuten Schlägen, kontrollierbaren Nestern und Eieraustausch“. Der Verein Stadttauben-Projekt Stuttgart betreut mehrere Taubenschläge, in denen die Tauben versorgt und ihre Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden - bis Mitte 2015 waren es bereits über 13 500 Eier.

Die Landeshauptstadt hat nach eigenen Angaben seit 2015 insgesamt 30 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verbotenen Taubenfütterns eingeleitet. Das geringste Bußgeld beträgt 35 Euro beim erstmaligen Verstoß gegen das Fütterungsverbot. Im Wiederholungsfall wird die Geldbuße schrittweise wegen vorsätzlichen Verhaltens über die Stufen 70 Euro, 100 Euro, 200 Euro erhöht. Bei dem Höchstbetrag von 5000 Euro handelt es sich um den Bußgeldrahmen, der für diesen Tatbestand jedoch aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht voll ausgeschöpft wird, wie die Stadt hinzufügte. Das Verbot der Taubenfütterung gilt schon seit 1997 in Stuttgart.