Deutschlehrerinnen der Volkshochschule Stuttgart wollen vor Gericht Urlaubsgeld erstreiten. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Sie geben das ganze Jahr über Deutschunterricht an der Volkshochschule, bekommen aber kein Urlaubsgeld. Deshalb ziehen mehrere Dozentinnen vor Gericht.

Stuttgart - Eine gütliche Einigung scheint unmöglich, die Gerichte werden wohl darüber entscheiden müssen, ob Deutsch-Dozentinnen der Volkshochschule (VHS) Stuttgart Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Am Donnerstag ging es dabei vor dem Arbeitsgericht hoch her. Die Fronten sind verhärtet.

Der Streit schwelt schon seit geraumer Zeit. Die Honorarkräfte, die Deutsch als Fremdsprache im Rahmen von Integrations- und Berufssprachkursen geben, haben schon vor mehr als einem Jahr darauf aufmerksam gemacht, dass sie seit 2016 auf Urlaubsgeld warten. Ihre Anträge würden schlicht nicht bearbeitet. Man habe zwar versucht, sich mit der Leitung der VHS gütlich zu einigen, so eine der Dozentinnen, man habe dabei aber auf Granit gebissen.

Deshalb trifft man sich jetzt vor dem Arbeitsgericht. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt die Honorarkräfte. Magdalena Wille von der GEW sagt, bei 25 Wochenstunden habe man eine volle Stelle. Und das beinhalte die Zahlung von Urlaubsgeld. „Der Ausgang dieses Rechtsstreits hat bundesweite Auswirkungen“, so Wille.

Der Fall geht wohl vors Bundesarbeitsgericht

Damit liegt sie wohl richtig. Denn der Rechtsanwalt der VHS Stuttgart, das wird gleich in den ersten Minuten des Kammertermins klar, hat eine ganz andere Rechtsauffassung als die Klägerinnen – und als der Vorsitzende Richter. „Das Verfahren wird bis zum Bundesarbeitsgericht gehen“, prophezeit der VHS-Anwalt.

Die VHS-Leitung argumentiert, die wirtschaftliche Abhängigkeit der Deutsch-Dozentinnen von ihrer Arbeit an der VHS sei nicht nachgewiesen. Die Kurse gingen nicht nahtlos ineinander über. Zwischen den Kursen gebe es Vertragspausen, es bestehe kein durchgängiges Beschäftigungsverhältnis der Frauen bei der Volkshochschule. Also hätten die Klägerinnen auch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, so der Anwalt der VHS.

„Das kann ich nicht ganz nachvollziehen“, sagt der Vorsitzende Richter Stefan Funk. Die Klägerinnen würden nahezu ihren kompletten Jahresverdienst durch die Arbeit bei der VHS erzielen. Damit seien diese Einkünfte existenzsichernd. „Da bleibt nicht viel an Fragen offen“, so der Richter. Es gehe wohl nur um die Höhe des Urlaubsgelds. „Zwei Juristen, zwei Meinungen“, so der VHS-Anwalt lapidar.

In Hamburg wird Urlaubsgeld gezahlt

Die Dozentinnen sagen, ihre Honorarverträge gingen fließend ineinander über, die Unterrichtseinheiten bauten aufeinander auf, zwischen einem Kurs und dem Folgekurs liege meist nur ein Wochenende. „Warum ist die VHS Stuttgart nicht in der Lage, es so zu handhaben wie beispielsweise Heidelberg oder Hamburg?“, fragt die Anwältin der Klägerinnen. Die VHS Hamburg zahle beispielsweise 7,7 Prozent des Jahresverdiensts als Urlaubsgeld an ihre Dozentinnen.

Am Ende kommt man zu keiner Einigung, es wird einen weiteren Termin vor dem Arbeitsgericht geben.