Die Ex-RAF-Terroristin muss sich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes verantworten.

Stuttgart - Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker muss sich vom 30. September an wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor Gericht verantworten. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag mitteilte, findet die Hauptverhandlung in Stuttgart-Stammheim statt.

Am 7. April 1977 hatten zwei Täter dem Dienstwagen des Generalbundesanwalts in Karlsruhe mit einem Motorrad aufgelauert. Buback und der Fahrer Wolfgang Göbel starben noch am Ort des Anschlags; der Justizwachtmeister Georg Wurster erlag seinen Schussverletzungen wenige Tage später.