So ein stattlicher Baum filtert Staub und sorgt für bessere Luft – daher will die Stadtverwaltung solche Exemplare noch besser schützen. Foto: Peter Petsch

Stattliche Bäume sind in Teilen des Stuttgarter Stadtgebiets seit 1985 geschützt. Jetzt will die Stadtverwaltung die Vorschriften verschärfen. Und auch eine Mehrheit im Gemeinderat liebäugelt damit, dass Bauherren künftig zahlen müssen, wenn sie nicht für Ersatzbäume sorgen.

Stuttgart - 28 Jahre nach ihrem Inkrafttreten soll Stuttgarts Baumschutz-Satzung modernisiert und verschärft werden – der Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik hat die Entscheidung darüber aber erst einmal um zwei Wochen verschoben, weil es noch Beratungsbedarf gibt. Die CDU meldete Widerstand dagegen an, dass Bauherren künftig im Regelfall 6000 Euro im Stadtzentrum und 4500 Euro in anderen Teilen der Stadt bezahlen müssen, wenn sie einen Baum beseitigen und auf dem Baugelände oder in der Nachbarschaft nicht ersetzen. Seit Monaten werde in Stuttgart über nicht mehr bezahlbare Mieten geklagt, dann könne man nicht hergehen und Bauherren neue, mietpreistreibende Mehraufwendungen auferlegen, sagte Philipp Hill. Mit der Einführung der Grunderwerbssteuer durch das Land und die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer durch die Stadt sei in diese Richtung ohnehin schon viel geschehen. Die Zitrone sei bereits ausgequetscht, meinte Beate Bulle-Schmid.

Die Freien Wähler und die FDP machten klar, dass sie in dieser Detailfrage treu an der Seite der CDU stehen wollen. Dennoch ist am 19. November im Technik-Ausschuss und am 21. Dezember im Gemeinderat mit einer Mehrheit für die Einführung von Ablösezahlungen zu rechnen. Die Grünen, die SPD und die Fraktion SÖS/Linke haben den Vorschlag der Verwaltung für eine neue Baumschutz-Satzung nämlich verteidigt – und die SPD brachte die Erweiterung des Geltungsbereichs ins Gespräch.

Bäume werten auch das Wohnumfeld auf

Die geplante Regelung sei für Bauherren mit Bäumen immer noch komfortabler als in manchen anderen Städten, meinte Peter Pätzold (Grüne). Die Bäume, die als Helfer für ein besseres Stadtklima und als Lebenswelt für Tiere geschützt werden sollen, seien auch eine Aufwertung des Wohnumfelds. Dadurch würden Wohnanlagen attraktiver. Die Satzung bringe so manchen Bauherrn, der die Axt anlegen wolle, zum Nachdenken.

Auch die Grünplaner im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung fühlten sich durch die CDU zu einer Gegenrede herausgefordert. Die Baumschutz-Satzung habe bisher niemals Gebiete mit Ein- bis Dreifamilienhäusern betroffen. Bis dato sei es stets möglich gewesen, auf dem Baugelände für Ersatz zu sorgen. Das werde voraussichtlich auch künftig so sein. Mehr noch: Die Satzung habe noch nicht einmal Wohnungsbauprojekte getroffen, sondern Investorenprojekte im gewerblichen oder institutionellen Bereich. Die von der CDU aufgeworfene Problematik sei also kein reales Problem. Städtebaubürgermeister Matthias Hahn (SPD) sagte, der geplante Neubau der Dualen Hochschule, die geplante Bebauung neben dem Mineralbad Berg oder die bisherigen Bauten der Württembergischen Gemeindeversicherung seien Fälle, in dem die Satzung eine Rolle spiele.

Die Einnahmen will die Verwaltung verwenden, um im öffentlichen Raum Ersatzbäume zu pflanzen. Geplant ist aber auch, dass die teure Sanierung von kranken Bäumen, sogar auf Privatgrundstücken, finanziert wird. Denn die Zahl möglicher Standorte im öffentlichen Raum reiche ohnehin nur noch für 268 Ersatzbäume.