Das Regierungspräsidium stimmt einem entsprechenden Antrag der Stuttgarter Stadtverwaltung zu. Zuvor sollen aber Bürgerschaft, Bezirksbeirat, Bürgerverein und Bürgerinitiative miteinbezogen werden. Die Initiative wirft der Stadt „soziale Triage“ vor.
Die Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Pflegeheim Haus Schönberg darf mit mehr Personen belegt werden. Wie ein Sprecher der Stadtverwaltung mitteilte, hat das zuständige Regierungspräsidium „unseren Antrag für einen Ausbau der Platzkapazitäten genehmigt“. Die Stadt hatte bereits vor Monaten beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Bauantrag eingereicht, der darauf abzielt, die Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 376 Personen belegen zu können.
Bislang konnte die Stadt in der Flüchtlingsunterkunft im Birkacher Stadtteil Schönberg höchstens 101 Personen unterbringen. Bevor das Gebäude „in einem größeren Umfang“ belegt wird, soll nun zunächst geprüft werden, „wie sich die Belegung mit 101 Geflüchteten auf den Stadtteil ausgewirkt hat“, so der Sprecher.
Das alte Pflegeheim stand jahrelang leer
Zuletzt war eine Petition beim Landtag gescheitert, mit der die Initiative „Zukunft Schönberg“ verhindern wollte, dass die Unterbringungskapazität im ehemaligen Pflegeheim weiter ausgebaut wird. Als weiteres Ziel sollte die Petition verhindern, dass die Stadt in der Immobilie auch nach Februar 2026 Geflüchtete unterbringen kann. Ein Investor plant, an der Stelle des alten Pflegeheims, das jahrelang leer stand, eine neue Seniorenpflegeeinrichtung zu errichten. Die Stadt zahlt für die Anmietung des bestehenden Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft an den Eigentümer eine jährliche Kaltmiete in Höhe von 1,4 Millionen Euro.
Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilte, sollen vor einer weiteren Belegung die bisherigen Auswirkungen auf den Stadtteil „mit Bürgerschaft, Bezirksbeirat, Bürgerverein und Bürgerinitiative“ erörtert werden. Dies hatte die Stadt bereits im Zusammenhang mit der Landtagspetition unabhängig von deren Ausgang für den Fall angekündigt, dass die Kapazität für die Flüchtlingsunterkunft aufgestockt werden darf.
Die bürgerschaftliche Initiative „Zukunft Schönberg“ macht der Stadtverwaltung den Vorwurf, durch die Zwischennutzung der Immobile als Flüchtlingsunterkunft die Belange von alten- und pflegebedürftigen Menschen zugunsten von Geflüchteten zurückzustellen und somit eine „soziale Triage“ vorzunehmen. Die Stadt wiederum hatte die Zwischennutzung der Anlage in der Vergangenheit mit den stockenden Planungen des Investors begründet. Diese sind inzwischen jedoch bekannt.