Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart häufen sich die Prozesse gegen mutmaßliche Terrorhelfer. Foto: dpa

Der sogenannte Islamische Staat (IS) in Syrien und im Irak scheint besiegt zu sein. Beim Oberlandesgericht Stuttgart geben sich mutmaßliche Terroristen trotzdem die Klinke in die Hand.

Stuttgart - Die Namen der Orte muten exotisch an und haben auf den ersten Blick so gar nichts mit der Gerichtsbarkeit in Stuttgart zu tun: Erbil, Rakka, Idlib, Manbij, Busurungi. Und doch müssen sich die Richterinnen und Richter der Staatsschutzsenate des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart mit Straftaten beschäftigen, die just in diesen Tausende Kilometer entfernten Städten begangen worden sind.

Derzeit sind beim OLG Stuttgart 14 Staatsschutzverfahren anhängig. Elf davon sind Haftsachen, was bedeutet, sie müssen in absehbarer Zeit verhandelt werden, sonst droht die Freilassung der Untersuchungshäftlinge. Einen „absoluten Rekord“, nennt OLG-Präsidentin Cornelia Horz diese Zahlen. „In den letzten 15 Jahren hatte das Oberlandesgericht nie mehr als fünf Anklagen gleichzeitig.“ Laut OLG-Sprecher Matthias Merz sei mit weiteren Verfahren zu rechnen.

Vorwurf: Mord in 36 Fällen

Die meisten Fälle, die vor den derzeit drei Staatsschutzsenaten landen, haben einen islamistischen Hintergrund. Und immer wieder handelt es sich um spektakuläre Verfahren. So wird drei Syrern neben der Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Dschabhat al-Nusra auch Mord und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Sie sollen im März 2013 nach dem Urteil eines Schariarichters 36 Mitarbeiter der syrischen Regierung auf einem Müllplatz nahe der syrischen Stadt Tabka hingerichtet haben. Der Prozess läuft seit mehr als einem Jahr.

Manchmal treffen die Vorwürfe des Bundesanwalts oder der Generalstatsanwaltschaft auf völliges Unverständnis der Angeklagten. So beschwerte sich ein 34-jähriger Syrer vor dem 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, er habe doch gegen den terroristischen IS gekämpft, daran könne doch nichts Strafbares sein. Der Asylbewerber, der mit seiner Familie im Rhein-Neckar-Kreis lebt, hatte als Mitglied einer nicht als terroristisch eingestuften Bürgerwehr in Aleppo einen IS-Terroristen der Terrororganisation Dschabhat al-Nusra übergeben. Der Angeklagte habe dabei in Kauf genommen, dass der IS-Mann von den Terroristen getötet werden könnte, so der Oberstaatsanwalt. Es ist strafbar, einen Terroristen an Terroristen auszuliefern.

Taliban und Tamil Tigers

Die überwiegende Zahl der Terrorverfahren hat ihren Ursprung in Syrien oder im Irak. Doch inzwischen werden die Strafsenate auch mit Taten konfrontiert, die in Afghanistan oder Sri Lanka begangen worden sein sollen. Vor Kurzem stand ein 22-jähriger Afghane vor dem OLG, weil er Mitglied der Taliban gewesen sein soll, die als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Der Asylbewerber wurde freigesprochen, für seine U-Haft jedoch nicht entschädigt, weil er sie selbst herbeigeführt hatte. Er hatte bei seinem Asylgesuch gelogen, er sei bei den Taliban gewesen, um seine Bleibechancen zu erhöhen.

Den Auftakt der exotischen Serie von Terrorprozessen hatte 2011 das Ruanda-Verfahren gemacht. Damals waren zwei in Baden-Württemberg lebende Ruander erstmals in Deutschland überhaupt nach dem Völkerstrafgesetzbuch von 2002 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt worden. Per Mobiltelefon und Computer sollen die beiden Ruander als Chefs der Rebellenmiliz Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas (FDLR) unvorstellbare Gräueltaten im 6000 Kilometer entfernten Ostkongo befohlen und gesteuert haben. Der Prozess dauerte viereinhalb Jahre. Der Hauptangeklagte wurde zu 13 Jahren verurteilt – und er wird das OLG Stuttgart in absehbarer Zeit erneut beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben.

Erstmals eine Frau als Terrorhelferin vor Gericht

Bisher waren alle Terrorangeklagten Männer. Das wird sich bald ändern. Beim OLG Stuttgart ist der Fall einer 32-jährigen Frau anhängig. Sie soll sich 2013 den Terroristen des IS angeschlossen haben. Die Frau habe in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten IS-Kämpfer geheiratet und zwei Kinder geboren. Sie soll unter anderem mit einem Sprengstoffgürtel ausgerüstet worden sein. Im September 2017 wurde die mit einer Pistole bewaffnete Frau von kurdischen Sicherheitskräften zusammen mit Frauen anderer IS-Kämpfer festgenommen. Die 32-Jährige kehrte am 26. April 2018 nach Deutschland zurück.

Um all dies zu meistern, bekommt das OLG Stuttgart einen zusätzlichen Staatsschutzsenat. „Das ist wirklich eine dringend erforderliche Personalverstärkung, für die ich sehr dankbar bin“, sagt OLG-Präsidentin Horz. Zumal erst kürzlich ein aufwendiger Terrorprozess geplatzt ist. Die Verhandlung gegen einen Deutschalgerier, der in Deutschland eine Medienstelle des Islamischen Staats betrieben haben und islamistische Terrorpropaganda verbreitet haben soll, muss nach acht Prozesstagen neu aufgerollt werden, weil sein Pflichtverteidiger krank geworden war und seine Wahlverteidigerin mehrmals nicht erschienen sein soll.