Hat laut einer Umfrage gute Chancen nächster Oberbürgermeister in Stuttgart zu werden: Fritz Kuhn. Foto: Petsch

Beide CDU-Bewerber sorgen vor der Kür für Aufregung - der lachende Dritte ist Fritz Kuhn.

Stuttgart - Der designierte Grünen-Kandidat Fritz Kuhn hat einer Umfrage zufolge gute Chancen, die Stuttgarter OB-Wahl am 7. Oktober zu gewinnen. Einer Forsa-Umfrage zufolge liegt Kuhn leicht vor den beiden möglichen CDU-Kandidaten. Die Umfrage hat der Berliner Werbeprofi Sebastian Turner in Auftrag geben. Der parteilose Bewerber will sich am Samstag von der CDU-Mitgliederversammlung zum Kandidaten wählen lassen. Gegen ihn tritt der frühere Sozialminister Andreas Renner an.

Sollte Kuhn am 7. Oktober gegen Turner antreten, würden laut der Umfrage 31 Prozent der Befragten Kuhn ihre Stimme geben, dem parteilosen Turner 29 Prozent. Bei einem Wettstreit gegen Renner könnte Kuhn mit 33 Prozent rechnen, der ehemalige CDU-Landesminister Renner mit 26 Prozent. Die CDU-Anhänger ziehen aber Renner dem parteilosen Turner etwas vor.

OB-Kandidat Renner hat laut Staatsanwaltschaft nur „eine geringe Schuld“

Dennoch ist den Teilnehmern der Umfrage eine Überparteilichkeit des künftigen Stuttgarter Oberbürgermeisters wichtig. Die Mehrheit der Stuttgarter (60 Prozent) wünscht sich einen parteilosen Oberbürgermeister für die Landeshauptstadt. Der Wert dieser Umfrage in Turners Auftrag in diesem frühen Stadium des Wahlkampfes und noch bevor die SPD einen Kandidaten benannt hat, ist nicht nur in der CDU umstritten.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihre Ermittlungen gegen Turners Rivalen Andreas Renner wegen Titelmissbrauchs gegen eine Geldauflage eingestellt. Eine Sprecherin sagte, eine Prüfung habe ergeben, dass Renner unbefugt den Titel „Master“ verwendet habe. Bei seiner Bewerbung als OB-Kandidat hatte Renner in seiner Vita angegeben, einen Masterabschluss an der Führungsakademie des Landes gemacht zu haben. Er hatte aber nur einen Kurs besucht.

Die Sprecherin sagte, Renner habe nur „eine geringe Schuld“. Mit der Zahlung einer vierstelligen Summe an eine gemeinnützige Organisation sei das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt.