Vorbereitende Arbeiten für eine größere Zahl von Ladesäulen zum Beispiel in Garagenanlagen will die Stadt künftig fördern. Foto: S/chwarz

Seit drei Jahren zahlt die Stadt 150 Euro, wenn sehr alte Kühlgeräte ersetzt werden. Nun weitet sie die Förderung aus. Auch für E-Ladestationen sollen ab 14. Juli Anträge gestellt werden können.

Das in Stuttgart seit drei Jahren geltende Förderprogramm zum Austausch alter Haushaltsgeräte erfährt ein Update. Bisher ging es nur um den Tausch mindestens 15 Jahre alter Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefrierschränke, für deren Ersatz die Stadt maximal 150 Euro zuschoss. Dazu musste die höchste Energieeffizienzklasse (C oder höher) erreicht werden. Nun werden weitere Geräte in die Förderung aufgenommen.

Seit Beginn des Programms sind 1977 Anschaffungen bezuschusst worden, 208 Anträge wurden abgelehnt. Bei 30 Jahren Lebensdauer würden damit 160 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden, rechnet das Amt für Umweltschutz in einer Vorlage für den Klimaausschuss vor, der die neuen Regeln an diesem Freitag verabschieden soll. Eine Änderung betrifft Einbau-Kühlaggregate unter 1,45 Meter Höhe. Sie sind zurzeit schwer zu bekommen, oft seien sie nur im Premiumsegment verfügbar, heißt es. Daher soll hier künftig auch die Effizienzklasse D oder höher akzeptiert werden.

Neue Geräte müssen beste Energieeffizienz haben

Neu aufgenommen in das Förderprogramm, das bis Ende 2023 mit 400 000 Euro dotiert ist, wird der Austausch von Geschirrspülern und Waschmaschinen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und durch Geräte der Effizienzklasse A ersetzt werden. Auch dafür gibt es vom Amt für Umweltschutz 150 Euro. Anträge könne im Netz heruntergeladen werden.

Ganz neu fördert die Stadt auch vorbereitende Arbeiten, die den Anschluss von E-Ladestationen zum Ziel haben, nicht die Stationen selbst. Anträge können voraussichtlich ab dem 14. Juli gestellt werden. Die Stadt hat hier vor allem größere private Abstellanlagen – Tiefgaragen oder Garagenhöfe – im Blick, bei denen die „vorgelagerte“ Ladeinfrastruktur ertüchtigt werden muss, also zum Beispiel Kabeltrassen, neue Zähler- und Schaltschränke nötig sind oder der Hausanschluss verbessert werden oder bei Garagenzeilen erst errichtet werden muss. Das sind oft teure Arbeiten. Begründet wird die Förderung, für die bis Ende 2023 453 000 Euro reserviert werden, mit der steigenden Zahl an Elektrofahrzeugen und der Tatsache, dass diese nicht überwiegend durch öffentliche Ladesäulen versorgt werden können. 85 Prozent der Ladevorgänge sollen laut Masterplan der Bundesregierung bis 2030 auf privaten Flächen stattfinden. Für die vorbereitenden Arbeiten soll es für sofort realisierte Ladepunkte je bis zu 1000, für später realisierbare je 250 Euro Zuschuss geben.