Von März 2014 bis Juli 2015 hat die Stadt das denkmalgeschützte Gebäude an der Vaihinger Straße 75 umfassend saniert. Foto: Alexandra Kratz

Die Stadt hat das Kinderhaus Martinskirche in Stuttgart-Möhringen saniert und will nun mehr Geld vom Träger – rückwirkend zum August 2015.

Möhringen - Die Stadt Stuttgart möchte die Miete für das Kinderhaus Martinskirche rückwirkend zum August 2015 deutlich erhöhen. „Dies würde zu einer erheblichen Nachzahlung und dauernden Belastungen für die Kirchengemeinde führen.“ So stand es Anfang Dezember im Newsletter der evangelischen Gemeinde. Das Thema war bei der Kirchengemeinderatssitzung aufs Tapet gekommen.

„Die Stadt hat uns einen neuen Mietvertrag zugeschickt. Wir haben diesen noch nicht unterschrieben“, bestätigt Ernst-Martin Lieb auf Nachfrage. Das Schreiben sei momentan als Entwurf zu verstehen. „Wir sind in Verhandlungen“, so der geschäftsführende Pfarrer in Möhringen.

Gemeinde ist jetzt alleinige Nutzerin des Gebäudes

Seit 1977 vermietet die Stadt Räume im Gebäude Vaihinger Straße 75 an die evangelische Gesamtkirchenpflege. Ursprünglich befanden sich dort das Kinderhaus und eine Wohnung. Von März 2014 bis Juli 2015 wurden das denkmalgeschützte Gebäude und der Garten umfassend saniert. Die Stadt übernahm dafür die Kosten, die evangelische Kirchengemeinde anschließend wieder die Trägerschaft für den Kindergarten. Seit der Wiedereröffnung der Einrichtung hat das Kinderhaus vier statt vorher nur zwei Gruppen. Die Wohnung im Obergeschoss fiel dem Ausbau des Betreuungsangebots zum Opfer.

„Es wurde vereinbart, dass nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die Betriebsträgerschaft durch die evangelische Kirchengemeinde unter dann neu zu verhandelnden Konditionen fortgesetzt wird“, schreibt die Pressestelle der Stadt in einer schriftlichen Stellungnahme und ergänzt: „Zum Zeitpunkt der Sanierung wurde leider versäumt, einen Mietvertrag unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten abzuschließen.“ Zu den neuen Gegebenheiten zählt die Stadt, dass die Mieten insgesamt gestiegen sind, dass das Gebäude seit der Sanierung quasi wie neu ist und dass die Kirchengemeinde nun alleinige Nutzerin des Gebäudes und der Außenanlagen ist.

Beide Seiten streben eine tragbare Lösung an

„Durch die rückwirkende Neufestsetzung der Mietkonditionen ergibt sich ein nicht unerheblicher Nachzahlungsbetrag“, heißt es in der Stellungnahme der Pressestelle. Genauso wie Lieb, betont aber auch die Stadt, dass die Gemeinde bisher lediglich einen Vertragsentwurf erhalten habe und man nun die Verhandlungen aufnehme. „Wir streben eine für beide Seiten tragfähige Lösung an“, heißt es. Die Pressestelle ergänzt: Das Jugendamt habe bestätigt, dass eine Mietförderung des Trägers rückwirkend ab 2015 noch möglich sei.

Für Lieb ist die Sache dennoch nicht so einfach. Konkrete Zahlen möchte er wegen der noch offenen Verhandlungen nicht nennen. Fest stehe aber, dass die Gemeinde trotz Zuschüssen von der Stadt etwa zehn Prozent der Mieterhöhung selbst tragen müsste. Und dass die Gemeinde für eine rückwirkende Mieterhöhung wohl keine zusätzlichen Kirchensteuermittel mehr bekommen würde.