Café-Betreiber muss seine Tische und Stühle wieder abbauen. Foto: Röber

Ohne Abschrankungen keine Außengastronomie auf neuen Flächen: Wirte in der Eberhardstraße ärgert die Verzögerung.

Stuttgart - Ob es einen schönen, milden Altweibersommer gibt, wissen die Meteorologen vermutlich noch nicht. Die Wirte in der Eberhardstraße, die eine Außenbestuhlung haben, hoffen es natürlich. Und sie hoffen, dass nun bald der nächste Schritt auf dem Weg zur lebenswerten Innenstadt gemacht wird. Konkret: Dass die neu geschaffenen und dem Parkraum abgetrotzten Flächen vor den Lokalen endlich benutzt werden dürfen.

„Wir warten gespannt darauf“, sagt ein Gastronom, „aber die Baufirma, die das Projekt zu Ende bringen soll, ist im Urlaub.“ Damit platzen aus seiner Sicht wahrscheinlich die Träume, die erweiterte Fläche noch in diesem Jahr nutzen zu können. Er rechnet nicht damit, dass er noch in dieser Saison auf diesen Plätzen an der Eberhardstraße bewirten kann.

Das Tiefbauamt scheint diese pessimistische Einschätzung zu bestätigen. „In einer ersten Bauphase konnten im August 2019 vier Parkflächen baulich umgestaltet und für die Außengastronomie angeboten werden“, so die Auskunft aus dem Tiefbauamt, die mit einem „aber“ weitergeht: „In einer zweiten Bauphase müssen zusammen mit der weiteren Straßenmöblierung (wie beispielsweise Sitzwürfel und Radbügel) die Bodenhülsen für die Abschrankungen der Außengastronomieflächen zur Fahrradstraße hin eingebaut werden.“ Und jetzt kommt’s: „Wir rechnen hier mit einer Fertigstellung bis Ende Oktober 2019.“

Sicherheit geht vor

Es wird also kalt und ungemütlich, ehe auf diesen vier Flächen an der Straße Kaffee oder gutes Essen serviert werden kann. Denn bei der Stadt gilt: safety first. Das Wohl und der Schutz der Bürger ist die oberste Maxime. Ohne die Abschrankungen, bei denen es sich um ein Stahlgeländer (2-Holm-Geländer) handelt, gibt es keine Freigabe zur Nutzung. „Damit wird den Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen“, sagt eine Sprecherin der Stadt Stuttgart.

Entsprechend rigoros und deutlich hat das Amt für öffentliche Ordnung auch bei einem sehr ungeduldigen Wirt reagiert. „Das Le Petit Café hat tatsächlich bereits mit der Bewirtschaftung der neuen Fläche begonnen, obwohl von der Gaststättenbehörde noch keine Genehmigung für den Betrieb erteilt wurde“, stellt das Ordnungsamt fest und hat prompt gehandelt: „Der Betreiber wurde daher von der Gaststättenbehörde aufgefordert, das Mobiliar bis zur Erteilung der Genehmigung abzuräumen. Wir werden dies weiterhin im Auge behalten, da Abschrankungen zur Sicherheit der Gäste unbedingt erforderlich sind.“