Hier geht es nicht mehr weiter Foto: dpa

Die japanische Metal-Band Crossfaith (Kreuzglaube) macht keinen Hehl aus ihrer Verherrlichung des Alkoholkonsums. In Stuttgart herrschte bei den Musikern allerdings reichlich Ernüchterung, als ihr Tour-Bus in die Fänge der Polizei geriet – und ihre Fahrt zu einem Konzertauftritt ins schweizerische Bern wegen illegaler Drogen gestoppt wurde.

Stuttgart - Die japanische Metal-Band Crossfaith (Kreuzglaube) macht keinen Hehl aus ihrer Verherrlichung des Alkoholkonsums. Das Video zum Musiktitel „Jägerbomb“ ist ein einziger Werbespot für den deutschen Kräuterlikör Jägermeister, der unter hämmernder Musik flaschenweise hinuntergespült wird. In Stuttgart herrschte bei den Musikern allerdings reichlich Ernüchterung, als ihr Tour-Bus in die Fänge der Polizei geriet – und ihre Fahrt zu einem Konzertauftritt ins schweizerische Bern wegen illegaler Drogen gestoppt wurde.

Offenbar war es ein Zufall und Missverständnis, das die Polizei am Wochenende auf die richtige Spur brachte. Wie am Montag mitgeteilt wurde, hatte ein Autofahrer den Tour-Bus gesichtet und sich über das Kennzeichen am Anhänger gewundert: Da klebte offenbar nur ein Pappschild dran. Eine Fälschung? Eine Streife der Verkehrspolizei entdeckte den britischen Doppelstock-Bus vom Typ Ayats Bravo in der Heilbronner Straße in Feuerbach und lotste ihn zu einer genauen Kontrolle vor die Dienststelle am Löwentorbogen in Bad Cannstatt.

Unter den insgesamt elf Insassen herrschte offenbar berauschte Stimmung. Aber Jägermeistergeruch war es nicht, der im Bus zu schnuppern war. „Da war ein deutlicher Geruch von Marihuana wahrzunehmen“, sagt Polizeisprecher Jens Lauer. Der 32-jährige amerikanische Fahrer hatte glasige Augen und wurde zur Blutprobe gebeten. Für ihn war die Fahrt vorzeitig zu Ende.

Bremsanlage defekt

Die Beamten der Verkehrspolizei, die aus dem oberen Stockwerk des Dienstgebäudes schauten, bekamen auch noch eine besondere Show geboten. Sie sahen, wie Businsassen heimlich ein kleines Dachfenster des Fahrzeugs öffneten und ein Päckchen auf dem Dach ablegten. Dumm gelaufen: Die Polizisten, die zwischenzeitlich einen Drogenspürhund an die Kontrollstelle geholt hatten, stellten 32 Gramm Marihuana und 55 Gramm synthetische Drogen sicher.

Auch der Bus war nicht mehr in einwandfreiem Zustand. Die Spezialisten der Verkehrspolizei sowie ein Gutachter stellten etliche Mängel fest. Vor allem die Bremsanlage war nicht mehr funktionstüchtig – bis zur Schweiz hätte der Bus leicht zur Jägerbomb werden können. Das Fahrzeug wurde an Ort und Stelle stillgelegt – und musste am Wochenende zu einer Werkstatt nach Herrenberg, Kreis Böblingen, überführt werden.

Die Drogen aber mussten sich Crossfaith-Sänger Kenta Koie und das Tour-Personal zurechnen lassen. Gegen vier Beschuldigte wurde wegen Drogenbesitzes Anzeige erstattet. Das Gefängnis blieb ihnen aber erspart – dafür wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von mehreren Tausend Euro fällig.

600 unerkannte auf eine entdeckte Drogenfahrt

Drogen im Straßenverkehr werden eher selten entdeckt. Im gesamten Jahr 2012 hat die Stuttgarter Polizei 257 Autofahrer erwischt, die Rauschgift konsumiert hatten. Eine geringe Zahl – allerdings mit einer hohen Dunkelziffer. Laut Verkehrspolizei dürften – ähnlich wie bei Trunkenheitsfahrten – auf eine entdeckte Drogenfahrt mindestens 600 unerkannte kommen. Demnach müssten mehr als 150.000 Fahrer unter Drogeneinfluss unterwegs sein – „ein erhebliches Gefahrenpotenzial“, so die Polizei.

In Stuttgart gab es im vergangenen Jahr 13 Unfälle, bei denen Rauschgift die Ursache war. Das ist der niedrigste Wert der letzten zehn Jahre. Dabei gab es einen Schwer- und vier Leichtverletzte.

Wie die Gruppe aus dem japanischen Osaka letztlich in die Schweiz kam, um am Samstagabend bei der sogenannten Warped Tour in der Festhalle Bern aufzutreten, ist nicht bekannt. Immerhin hatte die fünfköpfige Metal-Combo einen Ersatzfahrer dabei. Ironie der Geschichte: Das verdächtige Pappkennzeichen, das die Kontrollaktion überhaupt auslöste, erwies sich als echtes englisches Zulassungsschild – und musste nicht beanstandet werden.