An der Ecke Unterer Brühl/Alte Straße wurden für kurze Zeit Zigaretten verkauft. Inzwischen sieht man nur noch das Loch, in dem der Automat befestigt war. Foto: Julia Bosch

Zwischen den Feiertagen wurde im Wohngebiet von Stuttgart-Kaltental ein Zigarettenautomat aufgestellt. Doch lange konnten sich Raucher dort nicht eindecken: Erst stand der Automat zunehmend schief, dann kippte er um.

Kaltental - Es mag einem etwas anachronistisch vorkommen, in der heutigen Zeit, in der immer weniger Menschen rauchen, noch neue Zigarettenautomaten aufzustellen. Und umso verwunderlicher ist es, wenn dies nicht etwa in der Nähe einer Kneipe oder eines Bahnhofs, sondern mitten im Wohngebiet von Stuttgart-Kaltental passiert. Doch laut der Statistikplattform Statista rauchen immerhin noch ein knappes Viertel der Deutschen, mit Zigaretten lässt sich also nach wie vor gut Geld verdienen.

Händler müssen sich nur mit Eigentümern abstimmen

Vor wenigen Tagen jedenfalls wurde an der Ecke Unterer Brühl/Alte Straße auf einem kleinen Grünstreifen ein Zigarettenautomat aufgestellt. Bereits von Anfang an stand der Automat etwas schräg. Bis Neujahr wurde der schiefe Stand immer erheblicher – bis der Automat Anfang dieser Woche schließlich umkippte. Kurz lag der Automat halb auf dem Gehweg, halb im Grünen, dann wurde er abtransportiert. Seitdem ist nur noch das Loch zu sehen, in dem der Automat befestigt war. Zigaretten gibt es hier keine mehr.

Wer den Automat aufgestellt und anschließend wieder weggebracht hat, ist unklar. Bei der Stadtverwaltung sei das Exemplar nicht bekannt, sagt Martin Thronberens. „Grundsätzlich benötigen Warenautomaten, die nicht mehr als 30 Zentimeter in den Luftraum der öffentlichen Straße hineinragen und nicht auf der Straße stehen, nach der städtischen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart keine Sondernutzungserlaubnis“, sagt der Sprecher. „Das heißt, diese Automaten – ob Kaugummi oder Zigaretten – werden von der Straßenverkehrsbehörde nicht geprüft oder genehmigt.“ Wenn ein Händler einen Automat aufstellen möchte, muss er sich also in der Regel nicht mit der Stadt, sondern mit den Grundstückseigentümern abstimmen, da die Automaten an einem Privathaus befestigt werden oder auf Privatgrund stehen.

Stadt hat keine Infos über Zigarettenautomaten

Ganz unabhängig davon, ob es der Stadtverwaltung gefällt oder nicht, dass in Wohngebieten Zigaretten feilgeboten werden: Da der Verkauf von Glimmstängeln nicht verboten ist, hat die Straßenverkehrsbehörde keine Möglichkeit, die Entfernung der Automaten zu verlangen. Ausnahmen gelten nur, wenn sogenannte „verkehrliche Gesichtspunkte gegen eine Aufstellung sprechen“, sagt Thronberens und führt etwa eine Sichtbehinderung oder eine zu geringe Breite des verbliebenen Gehwegs als Hinderungsgründe an.

Wie viele Zigarettenautomaten in Stuttgart stehen und ob die Anzahl eher zu- oder abnimmt, lässt sich kaum sagen. „Informationen über die Anzahl der Automaten können nur direkt bei den verschiedenen Betreibern erfragt werden“, sagt Thronberens.