Wer den Zigarettenstummel oder andere Gegenstände in Stuttgart achtlos wegwirft, muss wohl bald tief in die Tasche greifen. Foto: dpa

Das achtlose Wegwerfen einer Kippe kann in Stuttgart bald richtig teuer werden. Noch steht nicht ganz fest, wie hoch die Bußgelder sein sollen – eine saftige Erhöhung ist aber aufgrund des Bußgeldkatalos durchaus realistisch.

Stuttgart - Raucher regen sich gerne auf, wenn Zigaretten teurer werden. Seit dem 1. Dezember gilt nun eine neue Regelung im Land Baden-Württemberg, durch die ihnen im Zweifelsfall noch mehr Geld aus den Taschen gezogen werden kann: dann nämlich, wenn sie unerlaubt die Zigarettenkippen einfach auf den Boden werfen. Der neue Bußgeldkatalog, vom Umweltministerium aufgestellt, sieht dafür Sätze zwischen 50 und 250 Euro vor.

Im Stuttgarter Rathaus soll Anfang des kommenden Jahres feststehen, welche Bußgelder in der Landeshauptstadt erhoben werden sollen. „Die Landeshauptstadt verfolgt in ihrem Konzept „Sauberes Stuttgart“ auch die niederschwellige Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die durch Littering, also das unachtsame Wegwerfen von Müll, entstehen“, teilt der Pressesprecher Martin Thronberens mit. Dieser Kurs gilt weiterhin. Zugleich soll der Vollzugsdienst konsequent gegen das sogenannte Littering vorgehen. Er sei um zwölf Stellen verstärkt worden. Zehn dieser Stellen seien von Januar an besetzt, teilt der Sprecher der Stadt mit.

Das Umweltministerium hat die Bußgelder neu festgelegt

Die Neuauflage des Bußgeldkatalogs durch das Umweltministerium werde im Rathaus begrüßt, da dadurch eine landeseinheitliche Grundlage zur Ahndung von Umweltverstößen geschaffen worden sei. Nun müssten sich die Ämter im Rathaus abstimmen, wie die Bußgelder festgelegt werden. „Den Ermessensspielraum gilt es zu nutzen und zweckmäßig am Tatbestand auszurichten“, heißt es dazu aus dem Rathaus. Es wird also in der Zusammenarbeit der zuständigen Referate – Ordnungsamt und Tiefbauamt sitzen mit am Tisch – ausgearbeitet, welcher Bußgeldsatz sinnvoll sei.

Für das Wegwerfen von Gegenständen wie Zigarettenschachteln, Kippen, aber auch Obstresten wie Bananenschalen konnte man bislang mit zehn bis 25 Euro belangt werden, das wurde nun auf 50 bis 250 Euro angehoben. Für das Wegwerfen scharfkantiger Gegenstände werden bis zu 800 Euro fällig – nach dem Bußgeldkatalog des Umweltministeriums. Darunter fallen zum Beispiel Glasscherben oder zerschlagene Flaschen.

Von Januar an sollen die Kontrollen des Vollzugsdienstes beginnen.