Ein Mitarbeiter der Spurensicherung leuchtet im März 2023 den möglichen Tatort aus Foto: dpa/Kohls

Seit zwei Jahren wird bei einer Fehde von Banden im Raum Stuttgart geschossen und gedroht, auch eine Handgranate ist explodiert. Nun soll einer der frühesten Fälle vor Gericht verhandelt werden.

Seit fast genau zwei Jahren hält die blutige Fehde zweier rivalisierender Gruppen die Polizei im Großraum Stuttgart in Atem - jetzt ist Anklage erhoben worden in einem der ersten größeren Fälle dieser Gewaltserie. Zwei 20 und 21 Jahre alte Männer mit deutschem Pass sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im März des vergangenen Jahres vor einer Gaststätte im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen auf einen Rivalen geschossen haben. Der 34-Jährige sei an den Beinen und am Rumpf lebensgefährlich verletzt worden und bleibe voraussichtlich querschnittsgelähmt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. 

Der verletzte Türke soll eine der Führungspersonen der Gruppe sein, die dem Raum Zuffenhausen zuzuordnen ist. Die mutmaßlichen Täter gehören hingegen den Rivalen aus der Region Esslingen an. Ein ebenfalls 20 Jahre alter Komplize mit türkischer Staatsangehörigkeit soll die Waffe entsorgt haben. Vor der Jugendkammer des Landgerichts hat die Staatsanwaltschaft daher nach eigenen Angaben Anklage gegen das verdächtige Trio erhoben - unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes. 

Mit Molotowcocktails geworfen

Auch ein weiterer mutmaßlicher Fall der Serie soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vor Gericht verhandelt werden: Verdächtigt werden ein 21-Jähriger aus dem Kosovo und seine 20 Jahre alten mutmaßlichen Komplizen mit deutscher und mit deutsch-griechischer Staatsangehörigkeit. Ihnen wird ebenfalls versuchter Mord vorgeworfen. Sie sollen im September Molotowcocktails durch die Scheibe eines leer stehenden Friseursalons in Reichenbach an der Fils geworfen haben. Als der Laden in Flammen stand, hätten sie die Flucht ergriffen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Sie hätten somit „heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln die tödliche Verletzung der in den Obergeschossen wohnenden Menschen in Kauf genommen“. 

Das Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob es in den beiden Fällen verhandeln wird. Dies ist nach einer Anklageerhebung üblich.