Die WGV hat in Stuttgart kräftig investiert und auch historische Bausubstanz erhalten Foto: Leif Piechowski

Im Streit um die Zuteilung von rund 80 Millionen Euro Gewerbesteuer der WGV Holding AG soll noch in diesem Jahr ein Urteil fallen. Das hat der zuständige Richter am Finanzgericht Stuttgart den Streitparteien Stadt Stuttgart und der Stadt Ravensburg angekündigt.

Stuttgart - Im Streit um die Zuteilung von rund 80 Millionen Euro Gewerbesteuer der WGV Holding AG soll noch in diesem Jahr ein Urteil fallen. Das hat der zuständige Richter am Finanzgericht Stuttgart den Streitparteien Stadt Stuttgart und Finanzbehörde sowie dem betroffenen Stuttgarter Versicherungskonzern WGV und der Stadt Ravensburg bei der jüngsten nicht öffentlichen Besprechung angekündigt.

Klageführer in der millionenschweren Auseinandersetzung ist die Landeshauptstadt. Aus ihrer Sicht wurde die Gewerbesteuer der 2004 nach Ravensburg verlegten WGV-Konzernholding vom dortigen Finanzamt falsch zugeteilt. Sie fließt seitdem ausschließlich nach Ravensburg.

Die juristische Auseinandersetzung währt inzwischen, auch wegen eines Richterwechsels, 20 Monate. Mit dem neuen Vorsitzenden nimmt das Verfahren jetzt deutlich Tempo auf. „Zum Erörterungstermin gab es einen Fragenkatalog, den wir bis zum 20. September beantworten“, sagt WGV-Vorstandschef Hans-Joachim Haug. Der Richter wolle das Verfahren offenbar zügig zu Ende führen. Dem Vernehmen nach geht er bis Mitte 2105 in Ruhestand. Die Versicherung ist vom Streit mittelbar betroffen und zum Verfahren beigeladen. Die Verhandlungen des Finanzgerichts sind an sich öffentlich. Einer der Beteiligten hat aber in der Besprechung beantragt, nicht öffentlich zu verhandeln. Doch wer?

Die beklagte Finanzbehörde selbst kann den Antrag nicht stellen. „Wir waren es nicht“, sagen Ravensburgs Stadtsprecher Alfred Oswald und Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) unisono – und geben sich ansonsten zugeknöpft. Auch sein Vorstandskollege habe die Nichtöffentlichkeit nicht beantragt, sagt Haug. Weil Unternehmensinterna zur Sprache kommen, wäre ein entsprechender Antrag vonseiten der WGV am ehesten nachvollziehbar.

Eine Entscheidung des Finanzgerichts für Stuttgart würde Ravensburg zur Rückzahlung der Gewerbesteuer verpflichten. Die WGV müsste wegen des in der Landeshauptstadt höheren Hebesatzes etwa zehn Millionen Euro nachentrichten. Angesichts des Streitwerts gilt ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof in München als wahrscheinlich.